Eine Gebühr für U2 und U3

Einstimmig bei zwei Enthaltungen (Grüne) haben Hohenahrs Parlamentarier für eine Änderung der Kindergartengebührensatzung als Kompromiss beschlossen.

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Hohenahr-Altenkirchen. Einstimmig bei zwei Enthaltungen (Grüne) haben Hohenahrs Parlamentarier für eine Änderung der Kindergartengebührensatzung als Kompromiss beschlossen.

Die Gebühr für alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr soll künftig 180 Euro im Monat betragen. Der Landeszuschuss von 135,60 Euro soll den Ü3-Kindern für die Betreuungszeit von 13 bis 15 Uhr zugutekommen.

Pascal Borchert (SPD) berichtete in Vertretung des Vorsitzenden Jochen Schlierbach (CDU) aus dem Sozialausschuss. In der Debatte dort habe die CDU auf die Notwendigkeit der Gebührenanpassung verwiesen, zumal die Mehreinnahmen Lohnsteigerungen der nächsten drei Jahre deckten. Auch könne die Qualität der Betreuung in den Kindergärten erhalten werden.

Der CDU-Vorschlag sah eine Gebührenerhöhung für Kinder unter drei Jahren von 165 auf 180 Euro im Monat vor. Die Gebühr für unter Zweijährige sollte um 15 auf 240 Euro angehoben werden. Zusätzlich sollten die Gebührenanteile der Geschwister von 50 Prozent auf 75 Prozent für das zweite Kind steigen und die Gebühr für das dritte Kind mit 50 Prozent festgesetzt werden.

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Borchert führte aus, dass die SPD auf die monetäre Belastung junger Familien hingewiesen habe, die aus sozialpolitischen Gründen nicht akzeptabel sei. Weiter müsse ein erhöhtes Augenmerk auf die Attraktivität der Gemeinde gerade für junge Familien gelegt werden.

Die SPD habe einen Vorschlag für die Reduzierung unterbreitet. Demnach sollten die Gebühren für U3-Kinder von 165 auf 145 Euro und die für U2-Kinder von 225 auf 145 Euro sinken. Dies unter Beibehaltung der Gebührenanteile für Geschwisterkinder von 50 Prozent für das zweite Kind und Beitragsfreiheit fürs dritte Kind.

Bochert verwies darauf, dass nach intensiven Diskussionen keine Einigkeit erzielt und die Beratung in die Fraktionen verlagert wurde.

Nun lag der Kompromiss auf dem Tisch: 180 Euro für U3/U2 Kinder.

Neu in der Satzung ist die Möglichkeit der Zubuchung der Spätzeit von 15 bis 17 Uhr

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Martin Daus (CDU) bezeichnete den Vortrag von Borchert als Wahlkampfrede. Man müsse die Verantwortung für den gemeindlichen Haushalt und dessen Deckung im Auge behalten.

Der zur Abstimmung vorgelegte Entwurf sieht vor, die Gebühren für alle Kinder ab dem zweiten Lebensjahr einheitlich auf 180 Euro monatlich festzusetzen.

Bei Kindern ab dem dritten Lebensjahr soll dann für die Betreuungszeit von 13 bis 15 Uhr die anteilige Betreuungsgebühr (180 Euro abzüglich 135,60 Euro als Erstattung des Landes Hessen) gefordert werden. Die Regelungen für die Geschwisterkinder werden beibehalten.

Neu in der Satzung ist die Möglichkeit der Zubuchung der Spätzeit von 15 bis 17 Uhr (montags bis donnerstags) in der Kita Erda mit einer Monatspauschale von 45 Euro. Bisher wurden fünf Euro täglich für eine solche Einheit berechnet. Diese Möglichkeit soll erhalten bleiben.

Sabine Meyer-Stenger (Grüne) bezeichnete die Beschlussvorlage als Ärgernis und erkannte deren Inhalt nicht als das, worüber diskutiert worden sei. Sie wünschte eine Sitzungsunterbrechung und kündigte ihre Gegenstimme an.

In der Abstimmung sprach sich das Parlament einstimmig bei zwei Enthaltungen (Grünen) für die neue Gebührensatzung (gültig ab 1. August 2018) aus. (hlp)