Haushalte werden bei Gas- und Stromrechnung entlastet. Auch Verbraucher mit Öl-Heizung sollen Unterstützung erhalten. Doch bis auf ein Versprechen ist bislang nichts passiert.
Wiesbaden. Die Energiepreise schnellten infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine kräftig in die Höhe. Während die Preisbremsen bei Gas und Strom für private Haushalte laufen, gibt es bei Heizöl bisher nur eine Absichtserklärung. Versprochen wurde ein Härtefallfonds über 1,8 Milliarden Euro, geschehen ist aber noch nichts. Ebenfalls rechtlich noch nicht umgesetzt wurde, dass jede neu eingebaute Heizung bereits vom Jahr 2024 an auf der Grundlage von 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Bisher gilt die Regelung vom Jahr 2026 an.
Ein genaues Datum steht noch nicht fest
„Sie haben eine Heizung, die mit Heizöl, Pellets und Flüssiggas betrieben wird und wollen wegen der gestiegenen Preise einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen? Wir bitten noch um etwas Geduld“, heißt es auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums Hessen angesichts der häufigen Anfragen von Verbrauchern. „Die Bundesregierung arbeitet derzeit mit den Ländern an einer Verwaltungsvereinbarung“, berichtet ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage in Berlin. Diese werde in den nächsten Wochen fertiggestellt. „Ein genaues Datum können wir noch nicht nennen.”
Die Auszahlung der Finanzhilfen erfolgt über die Bundesländer. Antragsberechtigt werden grundsätzlich private Haushalte und Vermieter sein, die rückwirkend Hilfen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 beziehen können. „Auch wenn die Ausgestaltung der Hilfen noch andauert, verlieren potenzielle Antragsteller also keinerlei Ansprüche“, versichert das Bundesministerium.
Gerade in ländlichen Räumen sind die Bürger, die mit Öl oder Pellets heizen, dringend auf die von der Bundesregierung zugesagte Unterstützung angewiesen.

Heftige Kritik an den fehlenden Regelungen kommt nicht nur aus den Reihen der Opposition. So fordert der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Bad Kreuznach/Birkenfeld, Joe Weingarten, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) auf, die Entlastung schnell umzusetzen. „Gerade in ländlichen Räumen sind die Bürger, die mit Öl oder Pellets heizen, dringend auf die von der Bundesregierung zugesagte Unterstützung angewiesen.“ Verbraucher wollten Klarheit, wann sie die Anträge stellen können.
Immerhin stehen einige Eckpunkte des Härtefallfonds fest. Im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie wurde im Dezember des vergangenen Jahres vereinbart, dass private Haushalte maximal 2000 Euro als Entlastung erhalten sollen. Die Hilfen fließen nicht wie bei der Gas- oder Strompreisbremse automatisch, sondern müssen extra beantragt werden. Der Antragsteller muss mittels eidesstattlicher Erklärung die Brennstoffrechnung bestätigen. Ein Vermieter muss zudem die Weitergabe der Hilfe an die Mieter schriftlich bescheinigen.
Preisbremsen geben Rahmen für Öl-Härtefallfonds vor
Die Höhe der Zahlung soll sich an der Systematik der Preisbremsen orientieren. Die Berechnungsformel lautet demnach 0,8 x (Rechnungsbetrag - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge). Die Heizkosten müssen also mehr als das Doppelte des Durchschnittspreises 2021 betragen, um von den Hilfen zu profitieren. Von den darüber liegenden Mehrkosten sollen 80 Prozent übernommen werden. Wenn beispielsweise der frühere Preis bei 1000 Euro lag und im vergangenen Jahr 3000 Euro gezahlt wurden, beträgt die Entlastung 800 Euro. Der Referenzpreis soll der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Vorjahreswert für den verwendeten Brennstoff sein. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro. Die Details soll die besagte Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festlegen.
Neue Regel bei Heizungstausch
Ölheizungsbesitzer müssen darüber hinaus noch ein weiteres Datum im Blick haben. Denn bisher war nach dem Klimapaket der Bundesregierung aus dem Jahr 2020 festgelegt, dass vom Jahr 2026 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Die Ampelregierung plante dann das Jahr 2025 als Startpunkt. Als Reaktion auf die Energiekrise hat der Koalitionsausschuss im März 2022 beschlossen, dass diese Regelung möglichst schon vom 1. Januar 2024 an gelten soll. „Aktuell wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Anschließend beginnt die Ressortabstimmung“, berichtet ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage in Berlin.
Keine Austauschpflicht für intakte Heizkessel
Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll bis zum Sommer 2023 erfolgen. Die 65-Prozent-Vorschrift bedeute aber keine Austauschpflicht für intakte Heizkessel, wird in Berlin betont. Zu einem Heizungstausch werde es in der Regel nur bei einem Defekt oder Erneuerung der Anlage kommen. Welche Art der Erneuerbaren Energien – also beispielsweise Solarthermie oder Wärmepumpe – eingebunden werden, wird nicht vorgeschrieben.