Bankkunden sollten nach eigenen Fehlern schnell reagieren
Es kommt immer wieder vor: falsche Iban bei Überweisungen, ungedeckte Lastschrift oder Bargeld im Automaten vergessen. Wem so etwas passiert, sollte sofort seine Bank kontaktieren.
Von Max Geißler
An einem Geldautomaten kann so manches Missgeschick passieren.
(Foto: dpa)
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WIESBADEN/MAINZ - Ein Fehler bei der Überweisung oder das Geld im Geldautomaten vergessen – Missgeschicke passieren schnell. Bankkunden sollten umgehend reagieren. Aufgrund von IT-Problemen konnten Commerzbank und Comdirect Anfang Juni keine Überweisungen und Daueraufträge ausführen. Weil betroffenen Kunden Mahngebühren wegen ausbleibender Zahlungen drohten, übernahm die Commerzbank kurzerhand alle Kosten. Sind die Banken genauso großzügig, wenn Bankkunden Fehler machen?
Bargeld-Erstattung: Vergisst man beim Bargeldabheben, die Scheine aus dem Automaten zu entnehmen, bestehen gute Chancen auf Erstattung. Erfolgt die nächste Abhebung nämlich erst nach einiger Zeit, ziehen Geldautomaten das nicht entnommene Geld nach 20 bis 30 Sekunden wieder ein. „Da der Vorgang protokolliert und die Bargeldmenge regelmäßig mit den Buchungen abgeglichen wird, kann dem Kunden das Geld wieder gutgeschrieben werden“, informieren die Sparkassen. Doch nicht jede Bank zeigt sich so kulant. Commerzbank und Postbank verzichten auf automatische Rückbuchungen. Dort müssen Kunden den Verlust bei der zuständigen Filiale anzeigen und auf Erstattung pochen. Schwierig wird es, wenn eine andere Person unmittelbar danach das Geld aus dem Automaten nimmt und verschwindet. Dann kann die Identität allenfalls mithilfe der Überwachungskamera und eines Buchungsvorgangs ermittelt werden. Dazu muss der Dieb nach dem Geldklau selbst am Automaten abheben oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Filiale kommen. Tut er dies nicht, hilft nur eine Anzeige gegen Unbekannt. Gibt der Automat wegen eines Defekts kein Geld aus, sollten Betroffene Datum, Uhrzeit und Geldbetrag notieren und ihre Bank kontaktieren.
Überweisungsfehler: Dank der ausgetüftelten 22-stelligen Iban-Nummer werden Zahlendreher heute meist schnell erkannt und die Überweisungen gar nicht erst ausgeführt. Gibt es trotzdem einen Irrläufer, müssen Bankkunden um ihr Geld bangen, denn es besteht kein Anspruch auf Erstattung des fehlgeleiteten Betrags. „Kontaktieren Sie umgehend ihre Bank“, rät Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken. Manchmal sind Minuten entscheidend. Hat das Geld die Hausbank verlassen, gibt es kein Zurück mehr. Jetzt muss man seine Bank beauftragen, den Empfänger ausfindig zu machen. Ist der identifiziert, wird er gebeten, den Betrag zurückzuschicken. Weigert er sich, bleibt nur der juristische Weg.
An einem Geldautomaten kann so manches Missgeschick passieren. Foto: dpa
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Ungedeckte Lastschrift: Viele Verbraucher zücken an der Kasse ihre Girokarte und begleichen den Einkauf mit ihrer Unterschrift. Ist das Girokonto aber überzogen und der Dispo ausgereizt, verweigert die Bank die Abbuchung und gibt die Lastschrift zurück. Folge: Der Händler bleibt auf seiner Forderung sitzen. Nach einiger Zeit startet der Händler einen zweiten Versuch. Rewe legt zum Beispiel die neue Lastschrift auf den Anfang des Monats, weil dann in der Regel neues Geld auf dem Konto ist. Gelingt auch dieser Versuch nicht, schickt der Händler eine Mahnung. Diese kann laut Verbraucherzentrale bis zu 40 Euro kosten. Wird zusätzlich ein Inkassobüro beauftragt, sind schnell mehrere Hundert Euro fällig.