Coronahilfe Profisport: Was sie den Clubs wirklich bringt
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Leere Arenen, leere Kassen - wie sehr hilft da die "Coronahilfe Profisport" vom Bund wirklich weiter? Foto: imago
Anfang Juli hatte der Bundestag ein Hilfspaket verabschiedet, um die Folgen der Corona-Krise für den Profisport abzumildern. Pro Club konnten bis zu 800 000 Euro erstattet werden, um ausbleibende Ticketeinnahmen vom 1. April bis zum 31. Dezember auszugleichen.
Die Antragsfrist für das Hilfspaket ist zum 23. November ausgelaufen, mittlerweile hat sich der Bund aber entschieden, den Zeitraum um sechs Monate zu verlängernLaut Pressestelle des Bundesinnenministeriums (BMI) werde eine Antragstellung 2021 möglich sein, "sobald die rechtlichen und technischen Voraussetzungen hierfür vorliegen."
Die Coronahilfe wird laut BMI modifiziert: Bei der Kompensation von Ticketeinnahmen wurde die individuelle Begrenzung von 80 auf 90 Prozent der Ticketeinnahmen im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2019 angehoben, wobei der von der EU-Kommission festgelegte Höchstbetrag von
800 000 Euro für den gesamten Förderzeitraum von April 2020 bis Juni 2021 gilt. Zudem können nun sogenannte "ungedeckte Fixkosten" kompensiert werden. Die Kompensation ist auf 70 Prozent dieser ungedeckten Fixkosten und 3 Millionen Euro begrenzt.
Sportvereine und Unternehmen im (semi)professionellen Wettbewerb, die mit wenigstens einer Mannschaft einer 1., 2., oder einer 3. Liga im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten angehören, sind antragsberechtigt - mit Ausnahme von Fußballclubs der 1. und 2. Bundesliga.
Antragsvoraussetzungen waren bisher ein Ausfall bei den Ticketeinnahmen von mindestens 2500 Euro, nicht mehr als 249 Beschäftigte, keine betriebsbedingten Kündigungen bis 31. Dezember 2020 und keine finanziellen Schwierigkeiten vor dem 31. Dezember 2019. Inwiefern sich diese Bedingungen nun durch die Verlängerung und Modifizierung ändern, ist noch nicht klar.
Laut BMI sind von bislang 379 Anträgen deren 20 abgelehnt worden und 30 noch in Bearbeitung. Hilfsgelder in Höhe von 74 Millionen Euro sind beantragt worden, davon wurden deren 45 Millionen Euro ausgezahlt(Stand 7. Dezember 2020).
Der Bund hat beim ersten Hilfspaket 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt und will nun weitere 200 Millionen Euro bereitstellen. Die im Jahr 2020 nicht verbrauchten Mittel sollen im Jahr weiterhin zur Verfügung stehen, sodass sich das Gesamtvolumen nach derzeitigem Stand auf 355 Millionen Euro belaufen sollte. Antragsteller, die in 2020 bereits einen Antrag gestellt haben, dürfen auch 2021 einen Antrag stellen. (cha)