
Wer ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, kann die Katze im Sack kaufen. Im schlimmsten Fall bleibt nur, den Verkäufer auf Schadenersatz zu verklagen. In einem Streit um die Berechnung zeichnet sich am BGH nun eine verbraucherfreundliche Lösung ab.
Wer ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, kann die Katze im Sack kaufen. Im schlimmsten Fall bleibt nur, den Verkäufer auf Schadenersatz zu verklagen. In einem Streit um die Berechnung zeichnet sich am BGH nun eine verbraucherfreundliche Lösung ab.
akz-i Wer sein Traumhaus gefunden hat, sollte schon vor dem Kauf mindestens 20 Prozent des Immobilienpreises plus Kaufnebenkosten angespart haben. Leichter gesagt ...