Weitere Lockerungen in Rheinland-Pfalz zum 1. März

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz.  Foto: dpa
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Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat leichte Lockerungen der Corona-Beschränkungen angekündigt. So dürfen ab dem 1. März unter anderem auch Fahrschulen und Gärtnereien öffnen.

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RHEINLAND-PFALZ. Ab 1. März gibt es erste weitere Öffnungen, die für Rheinland-Pfalz gelten: So können neben Friseuren auch die Fußpflege oder Fahrschulen wieder öffnen. Außerdem sollen Blumenläden und Gärtnereien oder Gartenbaubetriebe wieder den Verkauf starten dürfen. Allerdings soll der Verkauf in den Gärtnereien und in den Pflanzenabteilungen der Baumärkte nur im Außenbereich stattfinden. Das gab Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag im Anschluss an die Kabinettssitzung bekannt. Gute Nachrichten gibt es zudem für viele Familien: So können ab 1. März auch Zoos und Tiergärten wieder ihre Außenbereiche öffnen. Die Tickets sollen wie bereits im vergangenen Sommer vorab gebucht werden. Die Besucheranzahl wird auf maximal 25 Prozent der Kapazität begrenzt. Mit diesen neuen Zugeständnissen gleiche man die Regeln in Rheinland-Pfalz an die anderen Länder an.

Einzelunterricht in Musikschulen möglich

Eine leichte Lockerung gibt es zudem bei den Click-and-Collect-Regeln: Hier wird nun auch „Termin-Shopping“ erlaubt, sodass Einzelpersonen oder einzelne Haushalte nach Terminvereinbarung ins Geschäft gehen können – zum Beispiel zur Anprobe im Brautmodenladen. Aber auch für Bekleidungsgeschäfte könnte dies eine Perspektive sein, so Dreyer. Bei den Einzelterminen gelte Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Würden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so sei ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Anfang der jeweiligen Termine freizuhalten, um Hygienemaßnahmen vorzunehmen und zu lüften, sagte Dreyer. Im Bildungsbereich wird zudem der Einzelunterricht in Musikschulen wieder erlaubt (allerdings kein Gesangs- oder Blasinstrumente-Unterricht). Die neue Verordnung, die noch verabschiedet werden muss, soll ab dem 1. März zunächst für 14 Tage gelten. Wenn bei der Ministerpräsidentenkonferenz noch Neues dazu komme, werde dies noch eingearbeitet.

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Für die Gastronomie gibt es derweil noch keine konkreten Planungen für Öffnungen. Dreyer hofft jedoch, dass man am 3. März gemeinsam mit den anderen Ministerpräsidenten Eckpunkte hierzu verabschieden kann. Allerdings warnt sie auch vor zu großen Hoffnungen: „Nach dem deutlichen Rückgang der Inzidenzwerte in den vergangenen Wochen stagnieren die Zahlen nun, in einigen Bundesländern gehen sie auch wieder nach oben“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer. In Rheinland-Pfalz sei man nun wieder bei einer Inzidenz von über 50. Man müsse daher weiter vorsichtig bleiben, mahnte sie. .

Bald Impftermine für zweite Prioritätsgruppe

Ab Samstag öffnet das Land Rheinland-Pfalz zudem das Online-Impfportal für bestimmte Impfberechtigte der Priorität 2. Dazu gehören: Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter und -väter, Grundschullehrerinnen und -lehrer, Förderschullehrer und weitere Berufsgruppen wie etwa Mitarbeiter in Rehakliniken oder Hebammen . Die entsprechenden Listen werden vom Gesundheitsministerium zeitnah ausgearbeitet. „Man kann davon ausgehen, dass direkt ab 1. März auch schon Impftermine für diese Gruppen vergeben werden können“, sagte Dreyer. Die Termine werden per E-Mail verbindlich mitgeteilt.