Coronakrise: Rheinland-Pfalz erlässt Bußgeldkatalog

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Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz. Archivfoto: dpa
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In Rheinland-Pfalz gibt es nun einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln. Die Missachtung von Mindestabständen kann demnach 100 Euro kosten.

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MAINZ. In der Coronakrise hat auch Rheinland-Pfalz Regeln für ein Kontaktverbot erlassen. Aber was droht eigentlich, wenn dagegen verstoßen wird? Seit Freitagmittag ist das dokumentiert: Das Land hat wie Nordrhein-Westfalen und Bayern einen Bußgeldkatalog erlassen, der auflistet, welche Beträge bei welchen Verstößen zu bezahlen sind. Bis zu 25 000 Euro drohen demnach bei besonders schwerwiegenden Verstößen und im Wiederholungsfall.

Los geht es allerdings „schon“ bei 55 Euro: Ein Verwarngeld in dieser Höhe kann die Behörde bei „geringfügigen Ordnungswidrigkeiten“ verhängen. Eine Straftat kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn das Coronavirus durch die jeweilige Tat weiterverbreitet wurde. So steht es in den am Freitag veröffentlichten „Auslegungshinweisen“ zur Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. In dieser heißt es etwa, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum – abgesehen vom Kreis der Familie – nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person zulässig ist. Zu anderen ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wer dagegen verstößt, dem droht nach dem Katalog nun ein Bußgeld von 100 Euro. 200 Euro können fällig werden beim Verstoß gegen Besuchsverbote und bei „Zusammenkünften und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen, die nicht unter die normierten Ausnahmetatbestände fallen“ – etwa Ansammlungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Daseinsvorsorge dienen.

1000 Euro kann es kosten, wenn Vorgaben für Schutzmaßnahmen oder Hygienevorschriften nicht beachtet werden. Gewerbetreibenden, die ihre Geschäfte trotz Verbots öffnen, drohen Bußgelder in gestaffelter Höhe. 2500 Euro sind es für Verkaufsstellen des Einzelhandels, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (Friseure, Tattoostudios, Kosmetiksalons und ähnliche Einrichtungen), Fahrschulen und Spielplätze. 4000 bis 5000 Euro Bußgeld riskieren bei unzulässiger Öffnung unter anderem: Cafés, Bars, Restaurants, Kantinen, Kinos, Spielhallen, Bordelle, Museen, Theater, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Solarien; zudem, wer unzulässig „Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken“ vorhält oder Wohnmobil- und Campingstellplätze zu touristischen Zwecken betreibt.

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Lewentz appelliert an die Bevölkerung

Ob und wie die Kontrollen etwa zum Mindestabstand immer durchgeführt werden können – das ist natürlich eine offene Frage. Aber das ist wohl auch nicht das entscheidende bei diesem Katalog. Mit den Hinweisen hätten Ordnungsämter und Polizei nun „klare Regelungen an die Hand“, mithilfe derer sie im täglichen Dienst konkrete Warnungen bei Verstößen aussprechen könnten, sagte  Innenminister Roger Lewentz (SPD).

Mit Blick auf die kommenden Tage appellierte er noch einmal an die Bevölkerung: „Auch, wenn ein sonniges Wochenende ansteht, das üblicherweise zum Aufenthalt größerer Gruppen in der freien Natur einlädt, geht es aktuell darum, das Virus einzudämmen und damit Leben zu retten. Nur gemeinsam und wenn sich alle an die Regeln halten, gelingt uns das“, sagte Lewentz. Er dankte „der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung“, die den Ernst der Lage erkannt habe und sich bereits an die Regeln halte.

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