Facebook: Datenskandal beschäftigt den hessischen Landtag

Nutzerdaten von Facebook sind in die falschen Hände geraten. Archivfoto: dpa  Foto:

Der Facebook-Datenskandal wird Thema in der hessischen Landespolitik. Die FDP-Landtagsfraktion verlangt von der Landesregierung Auskunft darüber, ob Facebook-Nutzer in Hessen...

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WIESBADEN. Der Facebook-Datenskandal wird Thema in der hessischen Landespolitik. Die FDP-Landtagsfraktion verlangt von der Landesregierung Auskunft darüber, ob Facebook-Nutzer in Hessen oder möglicherweise auch Mitglieder der Regierung von der Affäre betroffen sein könnten. Mitte März war bekannt geworden, dass das britische Unternehmen „Cambridge Analytica“ sich unrechtmäßig Zugang zu den Daten von bis zu 87 Millionen Nutzern des sozialen Netzwerks verschafft hatte, darunter bis zu 310 000 in Deutschland. Facebook wusste das seit Ende 2015, hatte seine Nutzer aber nicht informiert.

Der FDP-Abgeordnete Jörg-Uwe Hahn will außerdem wissen, ob in den Landesministerien oder nachgeordneten Behörden Software-Anwendungen genutzt werden, die von der britischen Firma oder von dem US-Unternehmen „Palantir Technologies“ programmiert oder vertrieben werden. Zwischen beiden Unternehmen sollen angeblich Verbindungen bestehen. Weiter verlangen die Freidemokraten Auskunft darüber, ob Mitglieder der Landesregierung die Plattform nutzen, um Werbung für eigene Facebook-Beiträge zu betreiben.

In einer weiteren Anfrage der FDP geht es um eine neue Analysesoftware bei der hessischen Polizei. Nach Informationen des „Spiegel“ wird im Polizeipräsidium Frankfurt derzeit Software von „Palantir Technologies“ getestet. Sie solle zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und der organisierten Kriminalität beitragen. Die FDP will wissen, ob sichergestellt sei, dass es keinen unbefugten Zugriff auf die Daten gibt. Etwa durch Palantir oder andere Stellen, insbesondere in den USA. Die Fraktion bemängelt, dass es offenbar keine öffentliche Ausschreibung für die Software gegeben habe. Die Information aus dem Innenministerium, dass die Analysesoftware „0,01 Euro ohne MwSt.“ gekostet habe, bezweifelt die FDP.

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Ginge es bei dem Facebook-Skandal nach der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU, die am 25. Mai in Kraft tritt, drohten Facebook empfindliche Strafen. Denn die Verordnung gilt ausdrücklich auch für Anbieter außerhalb der EU, soweit sich ihre Angebote an Bürger in Europa richten, wie etwa Facebook oder Google. Verstöße gegen die Verordnung können mit Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des erzielten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Entwarnung für kleine und mittlere Unternehmen

Für mittelständische Unternehmen geben die Datenschützer aber teilweise Entwarnung. Das „scharfe Schwert“ der hohen Bußgelder stoße bei den Kontrollbehörden in Deutschland auf große Skepsis, sagte der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink kürzlich bei einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung in Wiesbaden. Kleine und mittlere Unternehmen stünden „nicht auf der Speisekarte“ der Behörden. Bußgelder sollten auf Fälle massiver und systematischer Verstöße gegen die EU-Verordnung beschränkt bleiben. Die Bußgelder sollten kein neuer Geschäftszweig der Kontrolleure werden, so Brink.