Die Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern

aus Coronavirus-Pandemie

Thema folgen
Kanzlerin Angela Merkel spricht in ihrer Sommerpressekonferenz auch über die Corona-Pandemie. Archivfoto: dpa
© Archivfoto: dpa

Mehr Tests, höhere Bußgelder, keine Großveranstaltungen: Auf diese Corona-Beschlüsse haben sich Bund und Länder am Donnerstag geeinigt.

Anzeige

BERLIN. Im Kampf gegen die Corona-Pandemie verfolgen die Länder längst ganz unterschiedliche Linien. Auf ein paar neue Leitplanken haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bei ihren Gesprächen am Donnerstag nun aber geeinigt - ein Überblick.

Bei Verstößen gegen die MASKENPFLICHT soll in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt ein BUSSGELD von mindestens 50 Euro fällig werden. Merkel betonte, angesichts steigender Infektionszahlen seien größere Öffnungsschritte bei den corona-bedingten Beschränkungen nicht zu rechtfertigen. Angesichts der steigenden Zahlen müssten Bund und Länder "noch mal einen neuen Anlauf nehmen", betonte sie. "Wir nehmen diesen Anstieg in den Sommermonaten sehr ernst." Ursache seien unter anderem private Feiern und die gestiegene urlaubsbedingte Mobilität.

In Deutschlands SCHULEN sollen künftig einheitliche Regeln zum Schutz gegen Corona-Infektionen gelten. Zunächst gibt es damit aber keine bundesweite Linie bei der MASKENPFLICHT für Schüler und Lehrer. Die Hygienevorschriften im Schulbetrieb sollen aber künftig nach einheitlichen Maßstäben erfolgen, beschlossen Bund und Länder am Donnerstag in einer Schaltkonferenz. Die Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beauftragten die Kultusministerkonferenz, sich hierauf zu verständigen. Digitalisierung in Schulen soll voran getrieben werden. Der Bund will die Länder mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen.

Anzeige

GROSSVERANSTALTUNGEN, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden.

Über die Zulassung von WEIHNACHTSMÄRKTEN und KARNEVALsveranstaltungen will Merkel erst später entscheiden. Das müsse heute nicht geschehen, sagte sie nach dpa-Informationen in den Beratungen mit den Ministerpräsidenten. Eine Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen vorschlagen.

Die FUSSBALL-BUNDESLIGA wird bis mindestens Ende Oktober vor weitgehend leeren Zuschauerrängen spielen müssen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich am Donnerstag darauf, dass eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien in den kommenden beiden Monaten einen Vorschlag für den Umgang mit Fans bei bundesweiten Sportveranstaltungen erarbeiten soll. Inwieweit schon früher zumindest einige Hundert Fans zugelassen werden, blieb zunächst offen. Die Beschränkungen für Teilnehmer an solchen Veranstaltungen unterscheiden sich derzeit in den Bundesländern stark.

Vom Bund vorgeschlagene einheitliche Obergrenzen für Teilnehmer an privaten FEIERN haben Bund und Länder nicht vereinbart.

Die Möglichkeit zu kostenlosen CORONA-TESTS für REISENDE, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen, soll ab dem 16. September auf Rückkehrer aus Risikogebieten begrenzt werden. Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten. Die häusliche QUARANTÄNTE soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen - "an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten". Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen. Angestrebt wird außerdem, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.

Anzeige

Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf KINDERKRANKENGELD sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.

Bund und Länder wollen daran arbeiten, dass mehr CORONA-TESTS möglich werden.

Von dpa