Corona-Regeln: Ab dem Wochenende wird gelockert

aus Coronavirus-Pandemie

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Ein Schild mit dem Hinweis auf 3G und der Aufforderung, eine Schutzmaske zu tragen, steht neben dem Eingang eines Geschäfts. Viele Corona-Regeln laufen am 2. April aus. Symbolfoto: dpa
© Symbolfoto: dpa

Der Plan der Länder, die Corona-Verordnungen nochmal um vier Wochen zu verlängern, ist nicht durchgegangen.

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HESSEN / RHEINLAND-PFALZ. Die Corona-Regeln in den Ländern werden an diesem Wochenende fallen – das wollten die Gesundheitsminister der Länder ursprünglich verhindern. In einer Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz am Nachmittag wollten sie erreichen, dass sie ihre Corona-Verordnungen nochmals vier Wochen verlängern dürfen.

Die ursprünglich vom Bund eingeräumte Übergangsfrist von zwei Wochen läuft an diesem Wochenende aus. Der Antrag aus Hessen, Bayern, NRW, Baden-Württemberg und Saarland fand allerdings keine Mehrheit. Damit gilt: Die im Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehenen Basisschutzmaßnahmen können von den Ländern angewandt werden. Wenn sie schärfere Regeln anwenden wollen, müssen sie in den Landtagen Mehrheiten für Hotspot-Regelungen finden. Mecklenburg-Vorpommern hat bereits das ganze Land bis Ende April zum Hotspot erklärt, der Stadtstaat Hamburg plant dies ebenfalls.

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Auch die Forderungen nach einer genaueren Definition im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz der Kriterien zur Hotspot-Regelung und nach einer bundesweiten Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (damit sind sowohl FFP2 als auch OP-Masken gemeint) in Innenräumen werden nicht erfüllt, verkündet Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach der Schalte. “Das ist rein rechtlich nicht möglich. Dafür müsste eine nationale Überforderung des Gesundheitssystems durch die Pandemie gegeben sein. Der Expertenrat erklärt, dass die auch nicht zu befürchten ist. Auch wenn ich die Maskenpflicht für sinnvoll gehalten hätte – es ist rechtlich einfach nicht möglich.”

Er ermahnt die Länder, "die Hotspot-Regelung zu nutzen", die im Gesetz definierten Kriterien seien ausreichend. "Die Länder verlangen ein Gesetz, was rechtlich nicht geht, anstatt ein gutes Gesetz zu nutzen", kritisiert Lauterbach.