Regelsatz von 200 Euro
- Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilnehmer
- Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote
- Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher
Regelsatz von 500 Euro
- Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten
Regelsatz von 200 bis 1000 Euro
- Das Organisieren von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten
- Das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens
Regelsatz von 500 bis 5000 Euro
- Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote
- Verstoß gegen das Bewirtungsverbot
- Unerlaubtes Anbieten von Übernachtungen
Eine vollständige Liste zu den unterschiedlichen Bußgeldern finden Sie in Kürze unter
corona.hessen.de.