Das Sommersemester an den hessischen Hochschulen beginnt am 20. April zunächst mit digitalen Angeboten. Zudem sollen Studenten keine Nachteile durch die Corona-Pandemie erfahren.
WIESBADEN. Das Sommersemester an den hessischen Hochschulen beginnt am 20. April zunächst ausschließlich mit digitalen Angeboten. Das geht aus einem gemeinsamen Schreiben von Hessens Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne) und der Präsidentinnen und Präsidenten der Hochschulen hervor.
Die Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern hatten sich am Freitag auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt. Ziel sei es, das Sommersemester 2020 so flexibel zu gestalten, wie es angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie nötig ist, dabei aber Nachteile für die Studierenden soweit wie irgend möglich zu vermeiden.
Das Land Hessen hat auf dieser Grundlage eine Leitlinie erarbeitet, die am Montag in den Hochschulen kommuniziert werden sollte. Zu den Eckwerten zählt unter anderen, das Ende der Vorlesungszeit innerhalb des Sommersemesters flexibel nach hinten zu verschieben. Je nach behördlichen Anordnungen sollen im Laufe des Semesters auch wieder Präsenzveranstaltungen stattfinden.
Studierende, die keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen aufgrund der Folgen der Covid-19-Pandemie erbringen können, sollen grundsätzlich keine Nachteile erfahren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Regelstudienzeiten. Zudem sollen flexible Regelungen beim BAföG, dem Kindergeld oder der Krankenversicherung gefunden werden. Trotz der momentanen Einschränkungen wollen Hessens Hochschulen den Studentinnen und Studenten möglichst viele und hochwertige Angebote ermöglichen. Wegen der Verschiebungen bei den Abiturprüfungen und im Sommersemester wird mit dem Beginn der Vorlesungen des Wintersemesters 2020/21 am 1. November gerechnet.
Von dpa