(ihm). Momentan herrscht in Kindertagesstätten der Regelbetrieb. Doch inwiefern die Stadt Nidda in der Pandemie die Gebühren aussetzt, hat das Parlament jüngst grundsätzlich...
NIDDA. Momentan herrscht in Kindertagesstätten der Regelbetrieb. Doch inwiefern die Stadt Nidda in der Pandemie die Gebühren aussetzt, hat das Parlament jüngst grundsätzlich beschlossen. Zunächst war der Beschluss zur Gebührenaussetzung noch an ein Datum beziehungsweise einen Zeitraum gebunden gewesen. Um auszuschließen, dies regelmäßig wiederholen zu müssen, erfolgte der generelle Beschluss. Ein Erlass oder eine Rückzahlung kommt nun stets dann zum Tragen, sobald das Land empfiehlt, die Kinder nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Kita zu bringen. Im Moment ist das laut Auskunft der Stadtverwaltung nicht so. Doch wenn der Fall eintritt, ist die Benutzungsgebühr nur denjenigen Eltern in Rechnung zu stellen, die die Betreuung in diesem Zeitraum in Anspruch genommen haben. Ein Gebührenerlass erfolgt auch bei einem Betretungsverbot. Der Beschluss im Parlament war einstimmig.