Coronavirus: Erster Fall im Wetteraukreis

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Im Wetteraukreis gibt es seit Mittwochabend den ersten bestätigten Fall einer Corona-Infektion. Bei einer Frau, die in einem Nachbarkreis arbeitet, wurde das Virus nachgewiesen.

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WETTERAUKREIS. Im Wetteraukreis gibt es seit Mittwochabend den ersten bestätigten Fall einer Corona-Infektion. Bei einer jungen Frau, die in einem Nachbarkreis arbeitet, wurde das Virus nachgewiesen. Die Frau befindet sich nach Angaben des Wetteraukreises in häuslicher Absonderung und weist keine Symptome einer Erkrankung auf. "Alle Kontaktpersonen sind informiert. Das Gesundheitsamt steht in engem Kontakt mit der Frau", teilt Landrat Jan Weckler mit.

Während einer außerordentlichen Dienstversammlung haben Weckler und Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs am Donnerstagvormittag die Bürgermeister im Wetteraukreis über die aktuelle Entwicklung zum Coronavirus informiert. Nachdem sich die Rathauschefs einig waren, "Veranstaltungen mit einem systemrelevanten Personenkreis in ihrem eigenen Verantwortungsbereich vorsorglich abzusagen", ging nach der Dienstversammlung bei der Kreisverwaltung eine landeseinheitliche Regelung zum Verbot von Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern ein. Vor diesem Hintergrund gilt künftig auch für den Wetteraukreis, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen auf der Grundlage von Paragraf 28 Infektionsschutzgesetz verboten sind. Die Regelung gilt vorerst bis zum 10. April.

Das betrifft nicht nur Sportveranstaltungen mit entsprechender Zuschauerzahl, sondern insbesondere auch Kongresse, Messen und Tagungen, Theater, Konzerte und ähnliche Festivitäten, aber auch Personal-, Betriebs-, Aktionärs- und Gesellschafterversammlungen. Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fallen Schulen, Universitäten und Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 16 Jahre.

Der Landrat und die Bürgermeister raten zudem, zu prüfen, ob Jahreshauptversammlungen von Vereinen nicht verschoben werden können. Besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen, vor allem ältere Menschen, aber auch solche mit chronischen Erkrankungen und reduzierten Abwehrkräften, müssten vor Ansteckung geschützt werden. Sie sollten im eigenen Interesse soweit als möglich direkte Kontakte vermeiden.