VOGELSBERGKREIS - (red). Nicht jede Schwimmhilfe hält das, was sie verspricht. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen, dem der Vogelsbergkreis zugeordnet ist, mahnt daher zur Vorsicht und gibt Tipps, worauf Eltern beim Kauf und der Anwendung achten können.
„Sicherheit ist das A und O. Das gilt insbesondere für Kinder, die noch nicht oder nicht gut schwimmen können und auf Schwimmhilfen angewiesen sind“, wird der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich in einer Pressemitteilung zitiert. Bereits beim Erwerb von Schwimmhilfen sollte Wert auf sichere und geprüfte Produkte gelegt werden. „Ein entsprechendes Qualitätsmerkmal ist neben dem GS-Zeichen auch eine ausführliche Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache“, sagt RP-Verbraucherschutzexperte Stefan Wingenbach.
Eltern griffen gerne zu den altbewährten Schwimmflügeln. „Sie werden dem Bewegungsdrang der Kinder gerecht und nehmen ihnen die Angst vor dem Untergehen.“ Wingenbach rate jedoch, beim Kauf darauf zu achten, dass diese Schwimmflügel jeweils zwei Luftkammern besitzen und vor dem Benutzen einen Tag lang aufgeblasen an der frischen Luft liegengelassen werden sollten. So lassen sich frühzeitig etwaige Beschädigungen erkennen. „Haben die Schwimmflügel ein Loch, ist es ratsamer, neue zu kaufen, als sie selbst zu flicken“, findet der Experte. Daneben gibt es Schwimmgürtel. Sie eignen sich jedoch mehr für ältere Kinder, die zwar noch nicht richtig schwimmen, sich aber schon über Wasser halten können, heißt es vonseiten des RPs. Schwimmwesten – nicht zu verwechseln mit Rettungswesten – könnten auch eine Alternative sein, wobei sie durch die eingeschränkte Bewegungsfreiheit oft unbeliebter bei den Kindern seien. Aufblasbare Spielzeuge oder Luftmatratzen seien als Schwimmunterstützung hingegen völlig ungeeignet. „Die Außenhaut ist meist rutschig und in Verbindung mit Sonnencreme glitschig, weshalb selbst Schlaufen und Griffe keinen Halt bieten würden.“ Als besonders kritisch sieht Wingenbach den Kinderschwimmsitz an. „Gerade im flachen Wasser wird er für die Kleinen zur großen Gefahr, da es für sie unmöglich ist, sich eigenständig aus der Sitzhilfe zu befreien, sollte diese umkippen.“
Deshalb richtet Stefan Wingenbach seinen Appell an die Eltern: „Egal ob bei Wasserspielzeugen oder Schwimmhilfen, die Gefahrenhinweise sollten immer genau gelesen und ernstgenommen werden.“ Unabhängig davon sollten Kinder, solange sie nicht sicher schwimmen können, ununterbrochen beaufsichtigt werden, auch wenn sie mit Schwimmhilfe ins Wasser gehen. Und wer mit Kanu oder Boot unterwegs ist, sollte immer dafür Sorge tragen, dass Kinder eine Rettungsweste tragen. Anders als eine Schwimmweste hat sie einen Kragen, einen größeren Auftrieb und sorgt dafür, dass man immer mit dem Gesicht nach oben schwimmt – selbst im Falle einer Bewusstlosigkeit.