Über 1300 Kriegsflüchtlinge im Kreis

Seit gut einem Jahr fliehen Menschen aus der Ukraine vor dem Krieg auch in den Vogelsbergkreis. © Philipp Schulze/dpa

Derzeit sind 1366 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Vogelsbergkreis gemeldet. Nach über einem Jahr Krieg werden an den Vogelsberger Schulen inzwischen auch zahlreiche...

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VOGELSBERGKREIS. Derzeit sind 1366 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Vogelsbergkreis gemeldet. Nach über einem Jahr Krieg werden an den Vogelsberger Schulen inzwischen auch zahlreiche Schüler aus der Ukraine beschult. Das teilte Landrat Manfred Görig (SPD) während der Kreistagssitzung am Donnerstag in der Gleentalhalle in Kirtorf mit.

Mit ihrem Aufenthalt in Deutschland greife auch die Schulpflicht. Nach aktuellem Stand sind es insgesamt rund 410 Kinder und Jugendliche, die sich inzwischen auf fast alle Schulen des Kreises verteilen, wobei die Standorte Alsfeld, Mücke und Schotten zurzeit die Schwerpunkte bilden, so der Landrat. Der Unterricht finde in der Regel in speziell eingerichteten Intensivklassen statt. Durch die Einrichtung solcher zusätzlichen Intensivklassen stoßen einzelne Schulen inzwischen an räumliche Kapazitätsgrenzen.

Unmut bei Behörde abgeladen

Nicht nur der Krieg in der Ukraine, sondern auch das schwere Erdbeben in der Türkei und in Syrien zwingt viele Menschen zur Flucht. Derzeit erhalte die Ausländerbehörde des Vogelsbergkreises eine Vielzahl von Anfragen zur Visaerteilung für türkische und syrische Staatsangehörige aus den Erdbebengebieten, sagte Görig gegenüber den Kreistagsmitgliedern. Für türkische Staatsangehörige gebe es dabei eine Erleichterung bei den Verpflichtungserklärungen. Für jede eingeladene Person müsse ein freier Betrag von lediglich 100 Euro über der Pfändungsfreigrenze des Einladers zur Verfügung stehen. Im Normalfall würden 200 Euro gefordert. Für syrische Staatsangehörige gebe es keine Erleichterungen. Deutsche Staatsangehörige können als sogenannte Einlader für einen Visumantragsteller die Reise- und Aufenthaltskosten übernehmen oder - kann der Reisende keine eigenen finanziellen Mittel nachweisen - bei der zuständigen Ausländerbehörde eben eine Verpflichtungserklärung abgeben. Diese dient dem Reisenden dann als "Einladung" beziehungsweise Finanzierungsnachweis, die er der Visastelle vorlegen kann. Die Anzahl der Anträge auf Verpflichtungserklärungen bewege sich noch in einem überschaubaren Rahmen, allerdings verlaufe die weitere Bearbeitung bei den Auslandsvertretungen schleppend, sodass der Unmut darüber wiederum bei der Ausländerbehörde abgeladen werde, sagte Görig. "Diese Gespräche binden derzeit einen großen Teil der Arbeitszeit."