Plädoyers im Prozess um tödlichen Streit über Drohnenflug bei Burg Gleiberg. Angeklagt ist ein ehemaliger Polizist aus dem Vogelsbergkreis.
VOGELSBERGKREIS/WETTENBERG. Freispruch oder Verurteilung wegen Totschlags? Das wird sich am Mittwoch klären, wenn die Schwurgerichtskammer am Gießener Landgericht das Verfahren um den tödlichen Streit nach einem Drohnenflug unterhalb von Burg Gleiberg abschließt. Seit zwei Wochen muss sich ein 71-Jähriger aus dem Vogelsbergkreis dafür verantworten, dass er am Ende des eskalierten Streits einen 55-jährigen Wettenberger mit einem Messer in die Brust stach. Er argumentiert, in Notwehr gehandelt zu haben. Der 55-Jährige wurde dabei so schwer verletzt, dass er später während der Notoperation am Uniklinikum Gießen starb. Die Tat spielte sich Ende August 2020 ab. Neben dem Opfer und dem Angeklagten waren zwei weitere Männer an der Auseinandersetzung beteiligt, die als Zeugen aussagten. Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger fällte in seinem Plädoyer ein klares Urteil: "Keiner der drei hat uns die volle Wahrheit gesagt." Der sechste Verhandlungstag begann am Montag mit neuen Entwicklungen rund um Fotos, die am Tatort entstanden waren. Ein 64-jähriger Wettenberger - ein Freund des Opfers - war an dem August-Nachmittag 2020 zum Startpunkt der Drohne gegangen und hatte die beiden Männer aufgefordert, nicht über die Koppel zu fliegen, weil dadurch die Pferde aufgescheucht würden. Daraus entwickelte sich schnell eine Prügelei, in die sich später auch der 55-Jährige einschaltete. Er soll dem Angeklagten gegen den Kopf getreten haben. In der Folge kam es zum Messerstich.
Fotos gefunden
Der 64-Jährige hatte am vergangenen Donnerstag davon berichtet, dass er Fotos gemacht hatte, bevor der Streit zur Prügelei wurde sowie nach dem Messerstich, da er befürchtete, die beiden Männer würden abhauen. Die Fotos seien während der polizeilichen Vernehmung am Abend der Bluttat verschickt worden. Doch in der Akte befindet sich nur ein Bild, das nach der Tat entstanden war. Der Zeuge hatte am Donnerstag angegeben, dass er nicht wisse, wo die weiteren Fotos sind. Dieses Thema wurde geklärt. Wie die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kurze berichtete, erhielt sie vom Anwalt des 64-Jährigen eine E-Mail und dann einen USB-Stick. Der Wettenberger hatte das Handy, mit dem er am Tatort fotografierte, später seiner Tochter gegeben. Diese hatte das Mobiltelefon noch und darauf befand sich ein Ordner mit den besagten Bildern. Der Zeuge filmte diese sowie die Daten, aus denen sich ersehen lässt, wann die Fotos gemacht wurden. Wegen der neuen Entwicklung wurde der Mann erneut zur Aussage geladen. Oberstaatsanwalt Hauburger und der Verteidiger des Angeklagten, Frank Richtberg, wollten erneut klären, wer die körperliche Auseinandersetzung angefangen hatte. Der 64-Jährige antwortete, einen Schlag versucht zu haben, aber er wisse nicht mehr, ob er getroffen habe. Dann habe der Angeklagte zugeschlagen. "Haben Sie bei der Polizei die Wahrheit gesagt?", setzte Richtberg nach. "Ich gehe davon aus", lautete die Antwort, woraufhin der Rechtsanwalt ihm vorhielt, dass er in der Vernehmung ausgesagt habe, dass der Angeklagte zuerst geschlagen habe. Vor den Plädoyers lehnte die Richterin noch einen Beweisantrag der Nebenklage ab. Diese wollte Infos darüber, ob der Angeklagte bei seiner Polizeiausbildung Ende der 1960er-Jahre Nahkampftechniken erlernt hatte. Enders-Kunze wies darauf hin, dass der Mann vor seiner Pensionierung bereits zehn Jahre nicht mehr im Außendienst tätig gewesen sei. Von seiner Ausbildung ließen sich keine Rückschlüsse auf das Handeln bei der Tat ziehen. "Mir bleibt keine andere Möglichkeit, als zu beantragen, dass der Angeklagte freigesprochen wird." Als Hauburger am Ende seines Plädoyers diesen Satz sagte, hörte man einige der Zuhörer schwer durchatmen. Das war der Antrag, den die Freunde und Bekannten der Witwe, die als Nebenklägerin in dem Verfahren auftritt, nicht hören wollten. Einleitend sprach der Oberstaatsanwalt von den Begriffen "Unverständnis" und "Tragödie", die ihm durch den Kopf gingen. Es sei tragisch, dass der 55-Jährige sein Leben verlor, aber auch, dass ein ehemaliger Polizeibeamter angeklagt ist. Das, was sich auf dem Weg unterhalb der Burg abspielte, bezeichnete Hauburger als "Gewaltexplosion". Es falle schwer, das Geschehen zu rekonstruieren oder nachzuvollziehen. Im Bezug auf die Aussagen des Angeklagten und der beiden Zeugen meinte er, dass diese je nach Interessenlage die Dinge besonders schlimm oder besonders harmlos dargestellt hätten. Konkret wandte er sich an den Vogelsberger: "Ob ich Ihnen wirklich glauben soll, dass Sie nicht über Ihren Freund, das Messer beseitigt haben? Das fällt mir schwer."
"Lebensgefährlich"
Der Oberstaatsanwalt nannte es eine "verrückte Situation", dass sich zwei "ältere Herrschaften" ihre Messer zeigen, um sich dann zu prügeln. Der Angeklagte habe sich nach dem Tritt gegen den Kopf einem neuen Angreifer gegenübergesehen. Der Tritt sei "lebensgefährlich" gewesen und vor Gericht gebe es für die Reaktion keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit. "Ich habe deshalb keine andere Möglichkeit, als von Notwehr auszugehen." Dietmar Kleiner, der Rechtsanwalt der Nebenklägerin, hielt hingegen einen "bedingten Tötungsvorsatz" für gegeben und plädierte für eine Verurteilung wegen Totschlags. Es wäre nie zu dem tragischen Ende gekommen, wenn der Angeklagte nach der Kritik des Wettenbergers nicht "rechthaberisch" reagiert, sondern die Drohne gelandet hätte, um das Problem zu lösen. Kleiner zeigte sich überzeugt, dass der Vogelsberger seinem Freund das Messer übergeben habe. "Möglicherweise war es wie der Schlagring verboten und musste verschwinden." Kleiner warf dem Angeklagten vor, dass dessen Angaben vor Gericht nicht zu früheren Aussagen passen würden. So habe er angegeben, beim Opfer kein Blut gesehen zu haben und nicht zu wissen, wohin er gestochen habe, am Tatort aber gegenüber einem Polizisten angegeben, der Stich sei in die Brust gegangen. "Wer in dieser Weise ein Messer nutzt, der weiß, was es anrichtet", begründete Kleiner den "bedingten Tötungsvorsatz". Sein Kollege Richtberg zitierte zur Frage der Notwehr aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes von 2021, wonach ein Messereinsatz gerechtfertigt sei, dem unbewaffneten Angreifer aber angekündigt werden müsse. Den vorherigen Tritt gegen den Kopf könne man auch als "versuchten Mord" einschätzen. Der Angeklagte sei dadurch benebelt gewesen und habe sich in einem "seelischen Ausnahmezustand" befunden. Richtberg plädierte ebenfalls für Freispruch und forderte, dass der Angeklagte nicht die Kosten des Verfahrens tragen solle. Dazu gab es aus dem Publikum vereinzelte Lacher. Auch über diese Frage entscheidet das Gericht am Mittwoch.
Von Volker Böhm