Soforthilfe für Gewalt-Opfer

Regierungspräsidium Gießen stellt zum Tag der Kriminalitätsopfer OEG-Trauma-Netzwerk vor

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VOGELSBERGKREIS. Es gibt Ereignisse, die angesichts ihrer Gewalt erschüttern. Besonders die Menschen, die direkt betroffen sind. Viele holen sich Hilfe - und die kommt in solchen Fällen auch vom hessischen OEG-Trauma-Netzwerk. Seit nunmehr acht Jahren bietet es Gewaltopfern psychotherapeutische Soforthilfe. "Im Vorjahr haben erneut viele Menschen die fachspezifische Behandlung in einer kooperierenden Trauma-Ambulanz in Anspruch genommen", erklärt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer am heutigen Mittwoch, 22. März.

Mehr noch: Wer in Deutschland einen gesundheitlichen Schaden durch eine Gewalttat erlitten hat, kann Versorgungsleistungen im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) erhalten. Das Leistungsspektrum des OEG umfasst neben Heil- und Krankenbehandlungen auch Rentenleistungen.

Im hessischen OEG-Trauma-Netzwerk können Gewaltopfer - vor der Gewährung von Versorgungsleistungen - eine umfangreiche therapeutische Soforthilfe in Anspruch nehmen. "Jeder Betroffene innerhalb des Trauma-Netzwerks hat einen individuellen Schicksalsschlag erlitten. Diese Menschen brauchen vor allem schnelle und kompetente Hilfe, und zwar bereits vor einer Anerkennung durch die Versorgungsverwaltung", betont RP Ullrich. Die Kooperationspartner, bestehend aus derzeit 18 Fachkliniken und Facheinrichtungen, stellen diese therapeutische Hilfe sicher.

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Anspruchsberechtigt sind nicht nur die Geschädigten selbst, sondern auch deren Angehörige oder Hinterbliebene. Also Ehepartner, Eltern oder Kinder sowie Nahestehende, das heißt Geschwister oder Menschen, die mit der geschädigten Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Aber auch wer bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat gesundheitlich geschädigt worden ist, kann Leistungen beantragen beziehungsweise in Anspruch nehmen.

"Jeder, der innerhalb Hessens Opfer einer Gewalttat geworden ist und einen Antrag auf Opferentschädigung bereits gestellt hat oder noch stellen möchte, kann eine der kooperierenden Einrichtungen für die Erwachsenen- sowie auch Kinder- und Jugendpsychiatrie aufsuchen und erhält dort, sofern notwendig, sofort therapeutische Hilfe", sagt Ruth Böhr, Abteilungsleiterin und Leitende Ärztin im RP Gießen. Der Umfang beträgt zunächst fünf Sitzungen, die bei Bedarf auf 15 (bei Kindern und Jugendlichen auf 18) erhöht werden können. Betroffene können sich direkt an die Einrichtungen wenden, aber auch die Versorgungsämter stellen den Kontakt her und helfen weiter.

"Gerade bei psychischen Traumata ist es wichtig, so früh wie möglich Maßnahmen der Krisenintervention einzuleiten, um dauerhafte seelische Störungen zu vermeiden oder zu mildern", erläutert Ullrich. "Wir wollen alle Betroffenen ermutigen, die Hilfe des OEG-Trauma-Netzwerks in Anspruch zu nehmen."

Eine Übersicht aller kooperierenden Einrichtungen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums www.rp-giessen.hessen.de unter der Rubrik "Versorgung und Familie" unter "Soziales Entschädigungsrecht" in dem Bereich "OEG-Trauma-Netzwerk" zu finden.