Ovag: Vogelsberger erhalten "zustehenden Entlastungen"

Die Strompreisbremse stellt die Ovag vor große Herausforderungen. © Jens Büttner dpa
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Umsetzung der Energiepreisbremsen bringt für die Ovag umfangreiche IT-Anpassungen mit sich. Kunden erhalten ihre Entlastungen.

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VOGELSBERGKREIS. Zum 24. Dezember 2022 sind die Gesetze über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen in Kraft getreten. Die Entlastungsbeträge sind damit ab März zu verrechnen, Energieversorger sind deshalb verpflichtet, ihre Kunden entsprechend zu informieren. Auch das regionale Energieversorgungsunternehmen Ovag arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung. Die komplexe Materie sowie umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme führen allerdings dazu, dass eine fristgerechte Information bis zum 1. März aller der über 200.000 Kunden per Anschreiben nicht einzuhalten ist, heißt es in einer Pressemitteilung. "Das Wichtigste ist: Jeder erhält definitiv und selbstverständlich die ihm zustehenden Entlastungen", bekräftigt aber Ovag-Vertriebsleiter Holger Ruppel.

"Die Energiepreisbremsen sind für die gesamte Branche etwas Neues. Wir sprechen hier von einer hochkomplexen Thematik, die innerhalb kürzester Zeit bewältigt werden muss", erklärt Ruppel. "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass alle Kunden ihre Anschreiben erhalten. Es muss sich jedoch niemand Sorgen machen, dass die Entlastungen nicht gewährt werden könnten."

Endverbraucher werden die Entlastungen, die auch rückwirkend für Januar und Februar gewährt werden, erst Anfang April spüren. "Die Abschlagszahlung, die man als Kunde zu Monatsbeginn leistet, bezieht sich immer auf den zurückliegenden Monat. Das heißt: Ab dem März-Abschlag, der am 1. April fällig wird, werden die Abschläge um den monatlichen Entlastungsbetrag der Strompreisbremse gesenkt", erklärt Ruppel. "Somit wird Anfang April einmalig der dreifache monatliche Entlastungsbetrag vom Abschlag abgezogen", so Ruppel weiter.

Damit einher geht für Energieversorger wie die Ovag die Pflicht, Kunden per Brief bis spätestens 1. März über die Energiepreisbremsen zu informieren. In den Anschreiben müssen auch der bisherige und der neue Abschlag sowie die aktuellen Brutto-Arbeits- beziehungsweise Grundpreise angegeben werden. "Die Übertragung der Preisbremsen auf die verschiedenen Vertragsarten, die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Umzüge oder Kündigungen, aber auch die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas führen zu komplexem Programmierungsaufwand", sagt Holger Ruppel. Hier müssten IT-Lösungen ganz neu entwickelt und in die bestehende Software implementiert werden. Dann müssten personalisierte Anschreiben für über 200.000 Kunden erstellt, gedruckt und versandt werden. "Es wird uns daher nicht möglich sein, alle Kunden fristgerecht zu informieren", so Ruppel. Allgemeine Informationen zu den Energiepreisbremsen stellt die Ovag bereits seit Januar auf ihrer Homepage bereit. "Es gibt zahlreiche Anfragen, weshalb derzeit auch die Erreichbarkeit unseres Servicecenters trotz personeller Aufstockung eingeschränkt ist", scheibt der Energieversorger weiter.