Geflügelpest im Vogelsbergkreis

Ein Freilandhuhn streift durchs Gelände. Zum Schutz des Geflügels empfiehlt der Vogelsbergkreis, die Tiere in einem geschlossenen Stall, einer von oben geschlossenen Voliere oder einem überdachten Auslauf zu halten.  Foto: dpa/Archiv
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Bei tot aufgefundenen Jungschwänen auf dem Ober-Mooser Teich ist der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen worden. Das teilt am Freitag die Kreisverwaltung mit.

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VOGELSBERGKREIS. Bei tot aufgefundenen Jungschwänen auf dem Ober-Mooser Teich ist der Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen worden. Das teilt am Freitag die Kreisverwaltung mit. Von den seit März auf dem Ober-Mooser Teich lebenden Schwänen sind sieben Jungtiere an Geflügelpest verendet. Der Nachweis im Vogelsbergkreis ist der erste Fall von Geflügelpest im Jahr 2020 in Hessen. Eine Übertragung auf den Menschen ist bisher nicht bekannt.

Alle Geflügelhaltungen im Umkreis von einem Kilometer um den Ober-Mooser Teich wurden durch Mitarbeiter des Veterinäramtes überprüft. Dabei wurden keine Krankheitssymptome festgestellt.

Da das Geflügelpestvirus sich hauptsächlich durch den Kot infizierter Zugvögel verbreitet, muss laut Landkreis ein Eintrag in die Hausgeflügelbestände vermieden werden. Deshalb sind die Halter von Geflügel aufgerufen, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit dem das Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Außerdem kann durch Hygienemaßnahmen wie Kleider- und Schuhwechsel vor Betreten der Geflügelhaltung die Gefahr eines Eintrags reduziert werden. Zum Schutz des Geflügels wird empfohlen, die Tiere in einem geschlossenen Stall, einer von oben geschlossenen Voliere oder einem überdachten Auslauf zu halten.

Sollten Geflügelhalter eine erhöhte Sterblichkeit (zwei bis drei Tiere innerhalb von 24 Stunden) feststellen, muss das Veterinäramt unverzüglich informiert werden. Wer tote Wildvögel entdeckt, wird dringend gebeten, sie dem Veterinäramt zu melden. Über bisher noch nicht gemeldete Geflügelhaltungen im Vogelsbergkreis muss das Veterinäramt informiert werden.

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Für Fragen steht das Veterinäramt unter der Nummer 06641/977-6800 zur Verfügung.