Förderungen für Weidetierschutz im Vogelsberg

Streitpunkt Wolf. © Bernd Thissen/dpa

Prävention von Wolfsübergriffen war Thema bei Infoveranstaltung. Ein erweiterter Herdenschutz ist im Kreis möglich.

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VOGELSBERGKREIS. Bei einer Infoveranstaltung am vergangenen Dienstag hat das Amt für Wirtschaft und den ländlichen Raum des Vogelsbergkreises über die neuen Fördermöglichkeiten zum Weidetierschutz beraten und über Möglichkeiten der Prävention von Wolfsübergriffen informiert. Das ist dem Bericht aus der Arbeits des Kreisausschusses zu entnehmen, der den Mitgliedern des Kreistages in dieser Woche vorgestellt wurde.

Dabei erhielten interessierte Weidetierhalter Informationen rund um die Fördermöglichkeiten nach der neuen Richtlinie "Weidetierschutz", die im November vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Mit dieser überarbeiteten Richtlinie liegt für das Wolfspräventionsgebiet Ulrichstein die Antragsberechtigung für Schaf-, Ziegen- und Damwildhalter vor und es können im Vogelsbergkreis - bis auf die Gemeinde Antrifttal - Anträge für den erweiterten Herdenschutz gestellt werden. Grundlage hierfür ist die Absenkung der "3 Jahres - 3 Riss" Regel auf eine "3 Jahre - 1 Riss" Regelung.

Im Vogelsbergkreis wurden vor Kurzem auch sogenannte "Ereignisgebiete" für die in den Wolfspräventionsgebieten gehaltenen Rinder, Hauspferde oder Hausesel ausgewiesen. Dies ist auf einen amtlich bestätigten Wolfsübergriff von einem Kalb in Hünfeld zurückzuführen. Als antragsberechtigte Gebiete wurden hier die Gemeinden Schlitz, Grebenau, Wartenberg, Herbstein und Lauterbach im Vogelsbergkreis neu ausgewiesen, so der Landrat.