Durchsuchung wegen sexuellen Missbrauchs auch im Vogelsberg

342 Polizeibeamte durchsuchen die Wohnräume von 106 Personenn in Hessen

In einer großangelegten Aktion haben Polizisten unter Federführung des LKA Wohnungen von 106 Personen in Hessen durchsucht. Beamte waren in vier Fällen im Vogelsberg im Einsatz.

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Vogelsbergkreis. 324 Polizisten haben in der vergangenen Woche die Wohnräume von 106 Männern und Frauen durchsucht, darunter auch Wohnungen im Vogelsbergkreis. Die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die 106 Beschuldigten wiegen schwer: Neun von ihnen sollen Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht haben, 97 Kinder- oder Jugendpornografie hergestellt, besessen oder verbreitet haben. Dabei wurden insgesamt 126 Smartphones sichergestellt, zudem 112 Computer und Laptops, 153 USB-Sticks, 321 CDs und DVDs sowie 279 weitere deliktsspezifische Gegenstände. Diese werden nun ausgewertet, um den jeweiligen im Raum stehenden Vorwurf zu erhärten oder zu entkräften.

Im Vogelsbergkreis gab es Durchsuchungen bei vier männlichen Beschuldigten im Alter von 17, 22, 27 und 72 Jahren. Sie alle stehen im Verdacht, kinderpornografische Inhalte verbreitet zu haben, teilt Laura Kaufmann-Conrad von der Pressearbeit beim Landeskriminalamt auf Nachfrage unserer Zeitung mit. In welchen einzelnen Gemeinden Durchsuchungen stattgefunden haben, könne sie nicht mitteilen. Sichergestellt worden seien verschiedene Datenträger wie CDs, USB-Sticks, Rechner, Laptops und Speicherkarten. Diese würden nun ausgewertet, das werde einige Zeit in Anspruch nehmen, so Kaufmann-Conrad.

Während des von Montag bis Freitag dauernden Einsatzes wurde niemand festgenommen, jedoch begleiteten mehrere der Beschuldigten die Einsatzkräfte im Anschluss an die Durchsuchung zwecks Vernehmung auf die nächstgelegene Dienststelle. Im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften hat das Hessische Landeskriminalamt den Einsatz koordiniert.

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Zwischen den Ermittlungsverfahren besteht nach jetzigem Kenntnisstand kein Zusammenhang - die Männer und Frauen stehen untereinander nicht im Austausch. Vielmehr handelte es sich bei dem Einsatz um eine sogenannte konzertierte Aktion, bei der innerhalb eines kurzen Zeitraums viele Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt wurden.

Die Einsätze fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Hanau sowie Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Groß-Gerau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Marburg-Biedenkopf, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Odenwald, Offenbach, Vogelsberg und Wetterau.

Die strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch ruhen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr des Opfers. Die Verjährungsfristen für sexuellen Kindesmissbrauch betragen - je nach Schwere der Tat - zwischen 5 und 20 Jahren .Opfer können also noch im Erwachsenenalter Taten aus der Kindheit zur Anzeige bringen. Das Hessische Landeskriminalamt ruft dazu auf, solche Taten anzuzeigen. Dadurch können Täter bestraft und womöglich auch weitere Straftaten an Kindern und Jugendlichen verhindert werden. In Notfällen oder Gefahrensituationen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Notruf der Polizei unter der Rufnummer 110. Anruferinnen und Anrufer werden mit einer Beraterin oder einem Berater der hessischen Polizei verbunden.