Im Dannenröder Forst kam es bereits zu zwei Abstürzen, bei denen Aktivisten verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft erläutert den Stand der Ermittlungen.
Nach den zwei Abstürzen im Dannenröder Forst wird momentan gegen zwei Polizeibeamte ermittelt. Symbolfoto: dpa
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DANNENROD - Während der Räumungs- und Rodungsarbeiten im Dannenröder Forst kam es bereits zu zwei Abstürzen, bei denen Aktivisten verletzt wurden. In beiden Fällen hat die Staatsanwaltschaft Gießen die Ermittlungen zu den Vorfällen übernommen.
Der Pressesprecher der Gießener Staatsanwaltschaft, Thomas Hauburger, hat auf Nachfrage den aktuellen Ermittlungsstand der beiden Vorfälle erläutert. Demnach habe die Staatsanwaltschaft wegen des Absturzes einer Umweltaktivistin am 21. November zwischenzeitlich ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Amt gegen eine Polizeibeamtin eingeleitet, so Hauburger. Es könne derzeit nicht ausgeschlossen werden, "dass sie auf ein Seil getreten ist und es infolgedessen zum Einstürzen des Skypods gekommen ist." Zu diesem Fall liegen der Staatsanwaltschaft bislang Zeugenaussagen von neun Personen vor. Neben einer Einsatzhundertschaft aus NRW waren auch Kräfte der Hessischen Bereitschaftspolizei vor Ort, informiert Hauburger weiter.
Auch die Ermittlungen zu dem Absturz einer Umweltaktivistin vom 15. November dauern weiterhin an. Insbesondere müssten gegebenenfalls weitere Zeugen befragt werden, so Hauburger. "Ein abschließendes Ergebnis zu den zentralen Fragen zu der etwaigen Ursächlichkeit des Durchtrennens des Seils für den späteren Sturz sowie der Erkennbarkeit der Verbindung des Seils mit dem Tripod liegt noch nicht vor."
Zu den möglichen Strafmaßen erläutert der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft: "Grundsätzlich sieht das Gesetz im Falle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren vor." Im Falle einer Anklage sei regelmäßig das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Straftat begangen wurde. In diesem Fall wäre dies wegen des Tatortes in der Gemarkung Homberg/Ohm das Amtsgericht Alsfeld.
In verschiedenen Online-Plattformen war Kritik aufkommen, dass die Staatsanwaltschaft und die Polizei zu diesen Vorfällen eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlichten, obwohl einer oder eine der Beschuldigten aus den Reihen der Polizei kommen. Hierzu erklärte Hauburger: "Eine gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei entspricht dem allgemeinen Procedere." Die Wahrung der Neutralität der Ermittlungen werde nicht nur durch die Einschaltung der Staatsanwaltschaft als solches garantiert, sondern auch durch den Umstand, dass der Beschuldigte der Hamburger Polizei angehört und hier in concreto das Polizeipräsidium Osthessen die polizeilichen Untersuchungen vornimmt."