Neben der nicht ordnungsgemäßen Sicherung stellten die Beamten zahlreiche weitere Mängel fest.
(Foto: Autobahn Polizei Bad Hersfeld)
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NIEDER-GEMÜNDEN - (red). Einen Sattelzug mit Planenaufbau, der sich während der Fahrt deutlich erkennbar nach rechts neigte und sich zudem in einem augenscheinlich schlechten technischen Zustand befand, hat eine Streife der spezialisierten Schwerverkehrsüberwachung aus dem Verkehr gezogen. Aufgefallen war das Gefährt auf der Autobahn 5 zwischen den Anschlussstellen Homberg und Alsfeld.
Die Ursache des Schrägstandes konnte bei einer Kontrolle auf dem Parkplatz „Krachgarten“ bei Ehringshausen schnell gefunden werden. Bereits beim Herantreten an die Fahrzeugkombination war den Beamten aufgefallen, dass auf der rechten Seite des Anhängers ein deutlich zu kleines Rad montiert war, berichtet die Polizei in einer Pressemeldung. Nach Öffnung der seitlichen Schiebeplanen des Aufliegers habe sich den routinierten Kontroll-Beamten ein erschreckendes Bild geboten. Laut ihnen bestand die Ladung aus etwa 22 000 Litern Motoröl in unterschiedlichen Gebinden, die nach Serbien befördert werden sollten. Aufgrund der Beladeart, der Ladungssicherung und des technischen Zustandes der Aufbauten des Transportfahrzeuges erschien es zum Kontrollzeitpunkt nahezu unmöglich, dass dieser Transport im vorgefundenen Zustand sein Ziel jemals erreicht hätte. Ein größerer Teil der Ladung sei wegen mangelhafter Sicherung auf dem Anhänger bereits nach rechts verrutscht und habe damit die Schieflage des Sattelzuges zumindest mitverursacht. Das Motoröl habe sich überwiegend in Metallfässern befunden, die auf mehreren Einweg-Paletten standen und unsachgemäß mit einer Folie umwickelt gewesen seien. Die restlichen Schmierstoffe seien in Kunststofftanks mit Rohrrahmen und in Kunststoffkanistern abgefüllt gewesen, die in Pappkartons verpackt waren. Alle diese Öl-Behälter hatten die Gemeinsamkeit, wegen ihrer fehlenden Formstabilität und fehlenden Befestigungsmöglichkeiten für Zurrmittel, nicht durch herkömmliche Spanngurte oder andere Ladungssicherungshilfsmittel auf dem Sattelauflieger gesichert werden zu können. Deshalb hätte hier nur eine formschlüssige Heranladung der Ladegüter an ausreichend dimensionierte und technisch intakte Fahrzeugaufbauten zu einer vorschriftsmäßigen Ladungssicherung führen können. Es lag jedoch weder eine formschlüssige Beladung vor, noch waren die Aufbauten des Sattelanhängers technisch intakt. Der in die Jahre gekommene Auflieger war an mehreren Stellen beschädigt, verbogen und stark verrostet.
Verschärfend habe sich bei diesem Transport die Beladeart ausgewirkt. Es seien weder verkehrssichere Ladeeinheiten gebildet worden, noch wären die versuchten Ladungssicherungsmethoden auch nur annähernd zielführend gewesen. Die Gesamtladung habe nicht in eine Ladeebene auf den Transport-Anhänger gepasst. Deshalb sei eine ungeeignete Konstruktion aus Paletten versucht worden, um die oben geladenen Fässer während der Fahrt wenigstens etwas zu sichern. Die zur Ladungssicherung verwendeten Spanngurte seien fast vollständig beschädigt und damit nicht mehr einsatzfähig gewesen. Schon bei einem plötzlichen Ausweichmanöver oder bei einer Vollbremsung des Sattelzuges, hätte es zum Ladungsverlust kommen können. Bei der beförderten Ladung, handelsüblichem Motoröl, handele es sich zwar nicht um Gefahrgut, dennoch gehe davon eine erhebliche Umweltgefährdung – insbesondere für Gewässer und Wasserorganismen – aus. Ungebrauchtes Motoröl sei zwar nicht als giftig gekennzeichnet, gelangt es aber in menschliche oder tierische Körper, kann es sich sehr wohl giftig auswirken, informieren die Beamten. „Von dem hier kontrollierten Sattelzug gingen also nicht nur unmittelbare Gefahren für die Verkehrssicherheit aus, sondern auch Gefahren für die Umwelt und für Mensch und Tier“, so die Polizei. Konfrontiert mit der Gefährlichkeit seines Handelns, habe sich der 41-jährige Fahrer des kontrollierten Gespanns aus Serbien unbeeindruckt gezeigt. Für ihn seien „Ladung und Technik ok“. Den rechts am Sattelauflieger auf der mittleren Achse montierten, völlig unterdimensionierten und überalterten Reifen, habe der Fahrer damit erklärt, dass er bewusst auf die Montage des passenden Ersatzreifens verzichtet hätte, da dieser ja völlig abgefahren und verkehrsunsicher gewesen sei. Der Transportunternehmer habe ihm keinen vernünftigen Ersatzreifen für den Anhänger bereitgestellt. Das montierte Rad sei an sich zwar für die Sattelzugmaschine bestimmt gewesen, passe aber doch auch gut auf den Anhänger. Schließlich schleife die Felge nicht einmal am Bremssattel, so der Fahrer.
Dieser Argumentation schlossen sich die Autobahnpolizisten allerdings nicht an. Die Weiterfahrt wurde untersagt, eine vollständige Entladung und eine technische Instandsetzung am Kontrollort wurden angeordnet.
Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen den Halterverantwortlichen aus Serbien wurde darüber hinaus bei der Bußgeldstelle in Kassel, ein Verfahren zur Vermögensabschöpfung durch Bußgeldanpassung angeregt. Wegen der Disponierung des beschädigten und für das beförderte Ladegut völlig ungeeigneten Sattelzuges, könne durch die Bußgeldstelle im vorliegenden Fall ein Bußgeld von bis zu 3500 Euro für den Transportunternehmer verhängt werden. Die Kosten für die Umladung und das Ersatzfahrzeug seien darin nicht enthalten.