Im 7. Januar wurde der erste Fall von klassischer Geflügelpest in einer privaten Vogelhaltung in Freiensteinau festgestellt.
Von red
Die Pfauen einer Privatperson sind an der Geflügelpest gestorben. Symbolfoto:Schnitzelpirat/Fotolia
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FREIENSTEINAU - Am 7. Januar wurde der erste Fall von klassischer Geflügelpest in einer privaten Vogelhaltung in Freiensteinau festgestellt. Innerhalb weniger Tage zeigten 16 Pfauen des Bestandes massive Krankheitserscheinungen und verendeten, teilt das Umweltministerium mit. Es konnte der hochpathogene Virus-Subtyp H5N8 nachgewiesen werden. Zum Schutz vor der weiteren Ausbreitung des Geflügelpesterregers werden Restriktionszonen von drei und zehn Kilometern um den Ausbruchsort eingerichtet, in denen verschärfte Kontrollmaßnahmen gelten. Unter anderem müssen innerhalb der zehn Kilometer um den Ausbruchsort Geflügel und andere gehaltene Vögel bis zur Aufhebung des Beobachtungsgebiets in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden. Ein Freilauf ist untersagt. Die Tierhalterinnen und Tierhalter werden durch eine entsprechende Allgemeinverfügung im jeweiligen Mitteilungsblatt des Landkreises informiert.