Letzte Freiensteinauer Gemeindevertretersitzung vor der Sommerpause wurde zügig mit einstimmigen Beschlüssen abgehandelt.
WEIDENAU. Ziemlich unspektakulär verlief die letzte Zusammenkunft der Gemeindevertretung von Freiensteinau vor der Sommerpause im Dorfgemeinschaftshaus Weidenau. Bereits nach weniger als einer Stunde war die Tagesordnung abgehandelt, zumal auch kein großer Diskussionsbedarf bestand.
Zur Kenntnis nahmen die Gemeindevertreter den Budgetbericht von Bürgermeister Sascha Spielberger für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2023. Dieser beinhaltete keine großen Überraschungen, insbesondere auch keine negativen. Die Schlüsselzuweisung aus dem Kommunalen Finanzausgleich wird Freiensteinau in der veranschlagten Höhe erreichen. Der Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer kommt eine besondere Bedeutung zu. Wie sich die Steuereinnahmen nach den vorliegenden Steuerschätzungen von Bund und Land auswirken, ist noch nicht absehbar. Im Bereich der veranschlagten Ansätze liegen die Grundsteuer A und B, während die Wasser- und Abwassergebühren sich leicht darunter befinden. Lediglich die Gewerbesteuer liegt momentan rund 110 000 Euro unter dem Planansatz. "Die Zahlungsmoral ist gut", konnte Bürgermeister Spielberger aber auch hier Positives vermelden. Anstände hätten sich nicht ergeben. Größtenteils noch im Plan bewegen sich die Sachaufwendungen. Allerdings dürften die Preissteigerungen bei den Energiekosten wie Strom, Heizöl, Benzin oder Diesel zu überplanmäßigen Ausgaben führen. Auch für Baumaterialien werden Mehrkosten erwartet, was sich sowohl bei der Bauunterhaltung als auch bei den investiven Baumaßnahmen bemerkbar macht.
Drei einstimmige Beschlüsse fassten die Gemeindevertreter zur Bauleitplanung der Gemeinde Freiensteinau. So erging der Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Bebauungsplan in den Bereichen "Am Erbgut" und "Am Jungerts" in der Gemarkung Reinhards. In gleicher Weise verfahren wurde beim Bereich "Friedhofsweg/Am Moosbach" in der Gemarkung Ober-Moos. Einstimmig verabschiedet wurde auch die Ergänzungssatzung für den Bereich "Häselweg" in der Gemarkung Ober-Moos. Dieser ist auch ein Städtebaulicher Vertrag vom 28. Juni 2023 beigefügt, damit der Grundstückseigentümer die Pflanzung von Obstbäumen als Ausgleichsmaßnahme individuell vornehmen kann.