Die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort "Eckmannshain" in Stumpertenrod hat das Regierungspräsidium Gießen (RP) genehmigt.
Von red
Zu den bereits bestehenden Windrädern in Feldatal kommen drei weitere hinzu. Archivfoto: Margaret Peruhn
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FELDATAL - Die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort "Eckmannshain" in Stumpertenrod hat das Regierungspräsidium Gießen (RP) genehmigt. Das teilt das RP in einer Pressemeldung mit. Betreiberin der Anlagen ist demnach die "MSH Bürger-Windpark-Feldatal" mit Sitz in Gießen. Die Windenergieanlagen würden einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit zum Erreichen der Energieziele leisten, so Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.
Am Eckmannshain sollen laut Antrag drei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V-150 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern sowie einer Gesamthöhe von 241 Metern entstehen. Nach Angaben der Antragstellerin wird für den Windpark insgesamt ein Stromertrag von etwa 41 200 Megawattstunden (MWh) pro Jahr prognostiziert. Damit könnten insgesamt etwa 16 480 Haushalte ihren jährlichen Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken, heißt es in der Mitteilung. Allein durch den Betrieb einer der Anlagen könnte der gesamte private Stromverbrauch der Gemeinden Ulrichstein und Feldatal mit ihren rund 5300 Einwohnern abgedeckt werden.
Die Standorte der Windenergieanlagen des Windparks "Feldatal-Eckmannshain" befinden sich südlich von Stumpertenrod und Köddingen. In unmittelbarer Nachbarschaft dazu befindet sich der Windpark "Kopf und Köppel" in Ulrichstein und Helpershain, in dem zwei Windenergieanlagen betrieben werden. Wegen der räumlichen Nähe und des funktionalen Zusammenhangs, beide liegen im gleichen Windvorranggebiet, bilden die fünf Anlagen eine gemeinsame Windfarm. Das Genehmigungsverfahren wurde mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Interessierte Bürger oder auch Naturschutzverbände konnten die Antragsunterlagen einsehen und Einwendungen zu dem Vorhaben einbringen. Die teils wichtigen Einwendungen seien entsprechend berücksichtigt worden. Bestandteil war auch eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung, die ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde und deren Ergebnisse eingeflossen sind, teilt das RP mit. Im Rahmen des Verfahrens sei eine Vielzahl von Umweltbelangen geprüft und dadurch aufkommende Fragen geklärt worden.