Veränderte Wassergebühren

(gkr). Die vorgenommenen Gebührenkalkulationen nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) bei Wasser und Abwasser hat Folgen für die Gemeinde Antrifttal. Das wurde während der...

Anzeige

RUHLKIRCHEN. (gkr). Die vorgenommenen Gebührenkalkulationen nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) bei Wasser und Abwasser hat Folgen für die Gemeinde Antrifttal. Das wurde während der Gemeindevertretersitzung in Ruhlkirchen klar. Das Wassergeld muss leicht erhöht; das Abwasser dagegen gesenkt werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2021 wurden die Gebühren wie folgt festgesetzt und beschlossen: Wasser: 2,01 Euro je Kubikmeter. Die monatliche Grundgebühr für die Wasserzähler liegt (je nach Zählergröße) zwischen 1,60 Euro und 6,04 Euro. Die Abwassergebühr dagegen konnte gesenkt werden. Sie wurde festgesetzt auf 3,61 Euro je Kubikmeter bei zentraler Abwasserreinigung. Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Abwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück. Zu den Abnahmewerten wird zusätzlich eine Abwassergrundgebühr für: ¾ Zoll-Zähler in Höhe von 3 Euro/Monat; 1 Zoll-Zähler in Höhe von 7,50 Euro/Monat und 1,5 Zoll Zähler in Höhe von 12 Euro/Monat festgesetzt. Beide Änderungen der Gebührenordnung treten rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.