Zwei Anträge zu Straßenbeiträgen standen im Haupt- und Finanzausschuss der Alsfelder Stadtverordneten am Dienstagabend im Dorfgemeinschaftshaus Angenrod auf der Agenda.
ALSFELD. Zwei Anträge zu Straßenbeiträgen standen im Haupt- und Finanzausschuss der Alsfelder Stadtverordneten am Dienstagabend im Dorfgemeinschaftshaus Angenrod auf der Agenda. Während die ALA gleich die komplette Abschaffung der Straßenbeiträge sowie Aufhebung der Straßenbeitragssatzung forderte, wollte die CDU eine Resolution zur "Fortentwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung des grundhaften Aus- und Umbaus von Verkehrsanlagen in Hessen" verabschiedet haben. Die Unterschiede der Anträge, die zunächst nicht so aussahen, als ließen sie sich miteinander in Einklang bringen, führten zu einer Grundsatzdebatte. In der Aussage, dass die ALA-Forderung nicht rechtskonform sein könne, stimmte Fraktionschef Michael Riese Bürgermeister Paule durchaus zu. Aber beantragen könne man die Abschaffung ja mal. Manchmal müsse eine Kommune einfach ein gallisches Dorf sein. Das Ansinnen der CDU zielte hingegen darauf ab, eine verbindliche und gerechte Lösung bei den Straßenbeiträgen zu schaffen, die auch den ländlichen Raum nicht benachteilige. Im Raum stand der Vergleich, dass Gießen etwa 40 Kilometer an Gemeindestraßen zu unterhalten habe, Alsfeld hingegen 120 Kilometer.
Am Ende einigten sich die Ausschussmitglieder auf einen Kompromiss und empfahlen die CDU-Resolution mit kleinen Änderungen einstimmig zur Annahme. Demnach heißt es dort wörtlich, Folgendes müsse auch bei Steuerfinanzierung berücksichtigt werden: "1. Jede Gemeinde muss die gleichen Optionen zur Finanzierung des grundhaften Aus- und Umbaus von Verkehrszulagen haben. Es kann nicht sein, dass manche Kommunen zur Erhebung bestimmter Abgaben gezwungen werden und andere nicht. 2. Die besondere Struktur des ländlichen Raums (weniger dichte Besiedlung, Strukturschwäche und so weiter) muss, zum Beispiel bei der Bezuschussung von Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt werden. Gerade in struktur- und einkommensschwachen Gegenden kommt einer sozialen Komponente bei der Finanzierung des grundhaften Aus- und Umbaus von Verkehrsanlagen eine besondere Bedeutung zu. 3. Wenn das bisherige System der Straßenbeiträge beibehalten wird, muss es ermöglicht werden, etwaige Förderungen auch auf den Anliegeranteil anzurechnen." Der Gedanke an eine Deckelung der Anliegerbeiträge wurde aus der Resolution gestrichen.
In der anschließenden Abstimmung über einen Teilpunkt des ALA-Antrages sprach sich nur Riese für die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung der Stadt Alsfeld aus. Acht Mandatsträger stimmten dagegen.