ALSFELD (hrw). Wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hat das Amtsgericht Alsfeld jetzt einen 38-jährigen Lauterbacher zu...
ALSFELD. ALSFELD (hrw). Wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hat das Amtsgericht Alsfeld jetzt einen 38-jährigen Lauterbacher zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Der Mann hatte vor über zwei Jahren, im April 2015, ein Bild von Adolf Hitler, versehen mit der Aufforderung "Vergasen", auf die Facebook-Seite einer Zeitung gestellt und damit auf einen dort erschienenen Artikel über eine in Fulda errichtete Flüchtlingsunterkunft reagiert.
Als Ausdruck rechter oder gar brauner Gesinnung wollte der Mann seinen Kommentar nicht verstanden wissen, vielmehr als ein Beispiel von schwarzem Humor, bei dem er auf Reaktionen gespannt gewesen sei. Er räumte aber ein, einen schweren Fehler gemacht zu haben, und bedauerte seine Aktion, über die er offensichtlich nicht genug nachgedacht habe und die ihm leid tue, wie er in seinem Schlusswort betonte.
Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten vor, mit seiner Aktion durch die Veröffentlichung auf der Facebook-Seite der Zeitung ein breites Publikum erreicht zu haben, auch wenn sie bereits nach wenigen Minuten gelöscht worden sei. Andererseits hielt sie ihm zugute, die Tat gestanden und glaubhaft bedauert zu haben. Das letztlich verhängte Urteil von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro entsprach der von ihr geforderten Mindeststrafe für die beiden verhandelten Delikte von drei Monaten Haft.
In seiner Urteilsbegründung appellierte der Richter an den Verstand und die Einsicht des Angeklagten, der dem Gericht von den schlechten Erfahrungen seiner Familie mit Ausländern berichtet hatte. Auch vor diesem Hintergrund gebe es keinen Anlass, alle Ausländer über einen Kamm zu scheren, gab er dem 38-Jährigen zu bedenken.