Mindestens 150 Metern entfernt zu Wohngebäuden sollen zukünftig Freiflächen Solaranlagen sein. Die SPD setzte sich für 500 Meter ein. Fand dafür aber keine Unterstützung.
ALSFELD. Die Stadt Alsfeld hat einen Kriterienkatalog zur Errichtung von Photovoltaik- sowie von Solarthermie-Freiflächenanlagen beschlossen. Dazu zählt unter anderem ein Mindestabstand der Anlagen zu Wohngebäuden von 150 Metern. Die SPD hatte sich für Änderungen im von der Verwaltung vorgeschlagenen Kriterienkatalog stark gemacht, dabei aber keine Unterstützung gefunden. Die Sozialdemokraten hatten sich unter anderem einen Mindestabstand von 500 Metern gewünscht.
Die Verwaltung habe eine richtige und wichtige Vorlage auf den Weg gebracht, sagte Bürgermeister Stephan Paule (CDU) am Donnerstagabend während der Stadtverordnetenversammlung. Dem Antrag der SPD hatte er unter der Woche im Ausschuss eine Verhinderungsplanung vorgeworfen. Die SPD hatte sich dafür eingesetzt, neben dem Mindestabstand zu Wohngebäuden, auch die Acker- und Grünlandzahl von 40 im Entwurf der Verwaltung auf 25 herabzusetzen und prioritär Brachen sowie vorbelastete Flächen zu nutzen. Die SPD versprach sich davon eine sinnvolle Priorisierung und einen Schutz von ertragreicheren Agrarflächen, die in Zukunft für die Lebensmittelherstellung weiter benötigt würden. Wenige bis keine Flächen würden dann jedoch für PV-Freiflächenanlagen übrig bleiben, kritisierten die Verwaltung, die CDU/UWA-Koalition als auch die Oppositionskollegen der ALA. Es gebe schlicht kaum Flächen mit solch niedrigen Grünlandzahlen in Alsfeld, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Alexander Heinz. Den Mindestabstand zu Wohngebäuden von 150 Metern halte er für ausreichend. Unterschritten werden könne dieser, wenn alle Betroffenen der Anlage zustimmen. In der Praxis dürfte das insbesondere für außen liegende Gehöfte oder Betriebe von Interesse sein.