Im Zuge der Flurbereinigung Alsfeld-Schwalm sind die Uferrandstreifen nun sichtbar. Hier gelten besondere Regeln für die Bewirtschaftung.
ALSFELD. Im Flurbereinigungsverfahren Alsfeld-Schwalm wurden seit Januar über 400 Pfähle entlang der Schwalm und ihrer Nebengewässer gesetzt, um die geschützten Uferrandstreifen sichtbar zu machen.
Das im Jahr 2000 eingeleitete Flurbereinigungsverfahren umfasst 278 Hektar und dient neben der Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen insbesondere der Landschaftspflege und dem Naturschutz. Die geschützten Uferrandstreifen begünstigen künftig die naturnahe Entwicklung der Schwalm und ihrer Auenflächen. Da hier der Gewässerabfluss verzögert und die Grundwasserbildung gefördert wird, leistet die Maßnahme einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.
Landesförderung
Um die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, beantragten die Stadt Alsfeld und der Wasserverband Schwalm erfolgreich Fördermittel aus dem Landesprogramm "Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz" zum Ankauf der notwendigen Flächen. Umgesetzt wurde die Flächenneuordnung entlang des Gewässers durch das Amt für Bodenmanagement Fulda (AfB).
Nachdem die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen waren, konnten Dipl.-Ing. Dieter Stoppok (AfB) und Daniela Seltner-Völlinger (AfB) im Herbst 2022 die Besitzer in ihre neuen Flächen einweisen. Das Vorgehen wurde vorher mit Winfried Steuernagel, dem Vorstandsvorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, abgestimmt.
Ausbaumaßnahmen im Rahmen einer Flurbereinigung dienen der Stärkung des ländlichen Raums und werden durch die EU, die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen finanziell stark gefördert