Polizeieinsatz Ludwigshafen: Verfahren gegen Polizeibeamte

Das Blaulicht eines Polizeiautos. Symbolfoto: Chalabala - stock.adobe

Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen zwei hessische Polizeibeamte eingeleitet, welche sich bei einem Einsatz privat dort aufgehalten haben. Das wird ihnen vorgeworfen.

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WIESBADEN. Wie die Polizei mitteilt, sind am 20.06.2022 bei einem Einsatz des Polizeipräsidiums Rheinpfalz in einer Privatwohnung in Ludwigshafen unter anderem zwei Polizeibeamte des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums angetroffen worden. Diese haben sich dort privat mit weiteren Personen aufgehalten. Bei dem Einsatz wurde eine erhebliche Menge an Betäubungsmitteln gefunden. Zudem wehrten sich die Anwesenden gegen die Polizeikräfte.

Es wurde wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein Verfahren eingeleitet, ebenfalls gegen die beiden anwesenden Beamten des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums. Außerdem gibt es den Verdacht, dass einer der beiden Beamten seine Urkunde gefälscht hatte. Hierbei wird von der Staatsanwaltschaft Frankenthal/Pfalz und dem Polizeipräsidium Rheinpfalz ermittelt.

Neben Straf- auch Disziplinarverfahren eingeleitet

Das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium hat ein Disziplinarverfahren gegen die betroffenen Beamten eingeleitet. Die disziplinarrechtlichen Ermittlungen sind bis zum Abschluss der noch laufenden strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt. Der im Rahmen des Strafverfahrens gründlich aufgearbeitete Sachverhalt kann nach Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens in diesem zugrunde gelegt werden.

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Wie in vergleichbaren anderen Verfahren gilt auch hier, dass weder ein eingeleitetes Strafverfahren noch ein eingeleitetes Disziplinarverfahren als Vorverurteilung verstanden werden darf. Sofern allerdings die in Rheinland-Pfalz geführten strafrechtlichen Ermittlungen ein Fehlverhalten von hessischen Polizeibeamten belegen, wird diesem auch disziplinarisch mit Entschiedenheit nachgegangen.

Zunächst gilt die Unschuldsvermutung

"Die hessische Polizei und das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium nehmen alle Vorwürfe gegen Polizistinnen und Polizisten sehr ernst und verfolgen diese konsequent. Dazu steht die Behörde im Austausch mit der ermittlungsführenden Dienststelle in Ludwigshafen. Zunächst müssen die Ergebnisse der strafrechtlichen Ermittlungen feststehen, um im Anschluss ein mögliches Fehlverhalten der Beamten bewerten zu können. Sollte ein Fehlverhalten festgestellt werden, wird dieses in das eingeleitete Disziplinarverfahren einbezogen. Bis dahin gilt auch für Beamtinnen und Beamte zunächst die Unschuldsvermutung", so der Präsident des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums Malte Neutzler.

Von ots