Die Stadt Frankfurt hatte eine für diesen Donnerstagabend geplante Demo gegen Corona-Beschränkungen eigentlich untersagt. Das Verwaltungsgericht kippte die Entscheidung nun.
Von dpa
Eine Teilnehmerin an der "Querdenken"-Demonstration in der Frankfurter Innenstadt am vergangenen Samstag. Nachdem bei dieser Demo Auflagen nicht eingehalten worden waren, hatte die Stadt die für Donnerstagabend geplante Demo verboten.
(Archivfoto: dpa)
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FRANKFURT - Eine Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen darf nach einer Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts trotz eines Verbots der Stadt an diesem Donnerstagabend stattfinden. Die Verbotsverfügung sei rechtswidrig, weil die Stadt andere Möglichkeiten als ein Versammlungsverbot nicht ernsthaft in Erwägung gezogen habe, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Dazu gehöre, Auflagen zu erlassen. Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ist möglich. (Aktenzeichen 5 L 3106/20.F)
Angemeldet ist den Angaben zufolge ab 19 Uhr eine Kundgebung aus einer Veranstaltungsreihe mit dem Titel "Coronainfo-Tour" zu dem Thema "Aufklärung zum Thema Corona Fakten" mit etwa 200 bis 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Verbotsverfügung der Stadt erging am 18. November mit Verweis auf eine Demonstration von "Querdenkern" am vergangenen Samstag, bei der Auflagen wie Abstände und Maskenpflicht nicht eingehalten worden waren. Die Kundgebungen waren deshalb von der Polizei aufgelöst worden. Die Veranstaltung soll nach Angaben des zuständigen Dezernats auf den Roßmarkt verlegt werden.