Zwei Apfelwein-Zecher nach Bierdeckeldiebstahl angeklagt

Justitia

Zwei Apfelwein-Zecher nach Bierdeckeldiebstahl angeklagt

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Frankfurt/Main (dpa) - . Der mutmaßliche Diebstahl von 13 Bierdeckeln und fünf Senftütchen hat für zwei Apfelwein-Zecher weitreichende Folgen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen die 28 und 42 Jahre alten Gäste einer Apfelwein-Kneipe in Frankfurt-Sachsenhausen nun Anklage erhoben - wegen Diebstahls und Zechprellerei und zudem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands und Beleidigung. Das teilte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde am Freitag mit.

Die beiden Männer sollen das Lokal im November vergangenen Jahres nach dem Konsum von fünf Schoppen mit den Bierdeckeln und Senftüten verlassen haben, ohne zu bezahlen. Nachdem sie sich auch in einer Straßenbahn auffällig verhalten hatten, so die Ermittler, alarmierte der Fahrer die Polizei. Die anschließende Personenkontrolle soll von Tritten und Schlägen sowie verbalen Ausfälligkeiten der angetrunkenen Männer begleitet worden sein. Bei dem Jüngeren wurden schließlich knapp vier Promille Alkohol im Blut gemessen.

Ein Termin für den Prozess vor dem Amtsgericht Frankfurt steht laut Staatsanwaltschaft noch nicht fest.