Mordprozess um Tod von Jungen: Anwalt beantragt Aussetzung
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - . In dem Mordprozess gegen eine 75-Jährige um den Erstickungstod eines Vierjährigen haben ihre Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Grund sei unter anderem, dass die Angeklagte ihre handschriftlichen Notizen von dem Prozessauftakt nicht mit in ihre Haftzelle habe nehmen dürfen, sagte einer ihrer Rechtsanwälte am Freitag im Frankfurter Landgericht. Diese hätte sie benötigt, um ihre Erklärung für den Prozess vorzubereiten. Die Schwurgerichtskammer will bis zum nächsten Verhandlungstermin am Mittwoch über den Antrag entscheiden. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters wird die Frau die benötigten Unterlagen im Gefängnis erhalten.
Die Staatsanwaltschaft wirft der mutmaßlichen Sektenführerin vor, den Jungen an einem heißen Augusttag 1988 in einen Sack gesteckt und sich selbst überlassen zu haben. Der Vierjährige sei qualvoll an seinem Erbrochenen erstickt. Die Frau soll in dem Jungen eine „Reinkarnation Hitlers“ und als „von den Dunklen besessen“ angesehen haben. Das Kind war der Angeklagten zuvor von der Mutter in Obhut gegeben worden.
Das Landgericht Hanau hatte die heute 75-Jährige vor drei Jahren wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf und verwies das Verfahren an das Frankfurter Landgericht. Dort wird eine komplett neue Beweisaufnahme gegen die ehemalige Krankenschwester durchgeführt.