Zwei mutmaßliche Automatensprenger hat die Polizei am Samstag nach einer Verfolgungsfahrt festgenommen. Sie sollen zuvor in Bad Homburg eine hohe Summe Bargeld erbeutet haben.
Nach der Sprengung eines Geldautomaten am Samstag hat die Polizei zwei niederländische Männer festgenommen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Sonntagmorgen mitteilte, werden die beiden 25- und 27-jährigen Männer des versuchten Mordes, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des schweren Bandendiebstahls beschuldigt. Ein dritter Verdächtiger befindet sich nach Auskunft der Polizei noch auf der Flucht.
Die Männer hatten nach den bisherigen Erkenntnissen der Ermittler einen Automaten einer Bankfililale in Bad Homburg mit Festsprengstoff in die Luft gejagt und dabei mehr als 150.000 Euro Beute gemacht. An dem Gebäude entstand durch die Wucht der Explosion ein hoher Schaden.
Beute im Fluchtwagen sichergestellt
Danach war es Beamten der Polizeidirektion Hochtaunus gelungen, die Verfolgung der beiden Männer aufzunehmen, die mit ihrem hochmotorisierten Audi flüchteten. An der Auffahrt zur Autobahn A661 durchbrachen sie mit dem Wagen eine Polizeisperre. Mit sogenannten Stoppsticks, die die Luft aus den Reifen lassen, wurden sie von den Beamten dennoch zum Anhalten gebracht. Die Männer flüchteten zu Fuß weiter, der 25-Jährige konnte nach kurzer Verfolgung noch in der Nähe des Autos festgenommen werden. Die Beute wurde im Wagen gefunden und sichergestellt.
Der 27-jährige Verdächtige wurde im Laufe der weiteren Fahndung gestellt und festgenommen. Bei der Fahndung seien auch Hubschrauber und Beamte der Bereitschaftspolizei im Einsatz gewesen.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen, an denen neben dem Polizeipräsidium Westhessen auch das LKA Hessen beteiligt ist, wurden von der niederländischen Polizei Anwesen in Utrecht und Amsterdam durchsucht. Hierzu könnten noch keine Ergebnisse mitgeteilt werden, so die Ermittler.
Die Tatverdächtigen sollten am Sonntag der Haftrichterin am Amtsgericht Frankfurt am Main vorgeführt werden, die über die Anordnung von Untersuchungshaft zu entscheiden hat.