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Oberhessische Zeitung

Alsfeld 

Zündstoff für die Debatte um die freiwilligen Leistungen

16.10.2009 - VOGELSBERGKREIS

(ng). Ein in der Öffentlichkeit nur wenig beachtetes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sorgt in der Kommunalpolitik derzeit für Aufregung. Denn die Richter stellen darin fest, dass es nicht im freien Ermessen einer Gemeinde liegt, auf freie Selbstverwaltungsangelegenheiten zu verzichten, wenn die kulturell, sozial oder traditionell zur Gemeinde gehören. Das ist Zündstoff für die Debatte um so genannte freiwillige Leistungen, die bisher rein aus haushaltsrechtlicher Sicht betrachtet werden.

Zu entscheiden hatten die Bundesverwaltungsrichter einen Fall, in dem eine Stadt die Veranstaltung des Weihnachtsmarktes auf einen Privaten übertragen hatte. Dagegen wehrte sich ein Besitzer einer Imbissbude, der beim neuen Veranstalter nicht mehr zum Zug gekommen war. Er argumentierte, die Stadt hätte den Markt nicht auf einen privaten Veranstalter übertragen dürfen.

Dem sind die Richter gefolgt. Sie argumentieren, dass die Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes die Gemeinde nicht nur vor Eingriffen von außen schütze. Aus dem Artikel 28 des Grundgesetzes ergebe sich vielmehr auch eine Bindung der Gemeinden hinsichtlich der Aufrechterhaltung eines Bestandes an Aufgaben, wenn diese in den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft wurzelten. Der Gemeinde stehe es grundsätzlich nicht zu, ohne weiteres auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu verzichten, sonst könnten sie ihre Selbstverwaltungsbefugnis selbst aushöhlen. Je länger die Gemeinde bereits soziale oder kulturelle Aufgaben übernommen habe, desto höher sei die Pflicht der Gemeinde anzusehen, diese weiter wahrzunehmen. Wenn über eine Übertragung an andere nachgedacht werde, müsse der Einfluss der Gemeinde sichergestellt werden. Ausnahmen sieht das Gericht lediglich bei einer rein wirtschaftlichen Betätigung.

„Nicht mehr leistungsfähig“Alsfelds Bürgermeister Ralf Becker allerdings bremst etwaige Erwartungen in Hinblick auf die desolate Haushaltslage und die daraus resultierenden Möglichkeiten der Stadt. „Das Urteil bringt uns nicht weiter“, erklärt er auf Anfrage der OZ. Denn darin sei auch einschränkend der Passus enthalten: „in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.“ Aber: „Wir sind nicht mehr leistungsfähig.“

Dennoch: Die Folgen des Urteils sind nach Einschätzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes noch gar nicht absehbar. Dort fragt man sich: Wenn schon ein Weihnachtsmarkt zu den kulturellen und sozialen Angelegenheiten einer Stadt zählt – was gilt dann erst für eine Stadtbücherei oder eine Musikschule?

Insgesamt werde der Begriff der freiwilligen Leistungen nach diesem Urteil völlig neu zu bewerten sein. Denn für das Bundesverwaltungsgericht hat diese Betrachtung überhaupt keine Rolle gespielt. Dabei ist ein Weihnachtsmarkt nach der klassischen Definition von Innenministerium und Kommunalaufsicht eine freiwillige Leistung. Das sehen die Richter aber ganz anders.

Lauterbachs Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller hat den Gemeindebund bereits eingeschaltet, um die Veranstaltung des Weihnachtsmarktes in der Kreisstadt vor dem Hintergrund dieses Urteils prüfen zu lassen. Danach werde der Markt stattfinden – auch wenn die Kommunalaufsicht ihn noch immer als freiwillige Leistung einstuft. Über kurz oder lang – so die Ansicht – wird sich das Wiesbadener Innenministerium als oberste kommunale Behörde des Landes mit den Auswirkungen des Urteils befassen müssen.

Ein Problem freilich löst das Grundsatzurteil nicht: Woher die Kommunen das Geld nehmen sollen, um ihre Leistungen zu finanzieren – auch wenn die dann nicht mehr freiwillig genannt werden können.
Bürgermeister Becker erklärt, er sehe angesichts der allgemeinen Finanznot in Kommunen die Notwendigkeit, die Bedeutung kommunaler Leistungen in der Region – und speziell im Mittelzentrum Alsfeld – neu zu bewerten. Sein Beispiel: Für eine dauerhafte Erhaltung der defizitären Bäder zum Beispiel müssten vielleicht Regierungspräsidium und Landesministerium „mit ins Boot geholt“ werden. „Wenn die den ländlichen Raum nicht aufgeben wollen, dann müssen die umdenken.“
Aktenzeichen: BVerwG 8 C 10.08

Justitia. Symbolfoto: Fotolia

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